Liebe Kollegen!
Für den EnEV-Nachweis eines Sport- und Mehrzweckhallen-Neubaus erreiche ich den geforderten Primärenergiebedarf nach EnEV rechnerisch nicht. (37% über dem 18599 Referenzgebäude.)
Die Nahwärmeanlage aus der benachbarten Schule ist ein Standard-Ölheizkessel, der selbst mit Umstieg auf Brennwertkessel noch zu einem zu hohen PeB führt. Nur mit KWK oder renerativ befeuertem Kessel käme ich rechnerisch mit der Mehrzweckhalle hin. Der regenerative Energieanteil nach EWärmeG BW wird durch eine Lüftungsanlage mit 78% WRG erreicht.
Gibt es Ausnahmeregeln (außer §25 unbillige Härte), wie man ohne eine (nicht finanzierbare) eigene Heizanlage zumindest die Zeit überbrücken kann, bis eine neue Heizanlage in der Nahwärmestation eingerichtet werden muss - oder noch besser unabhängig von der Qualität der Nahwärmeanlage werden kann?
Vielen Dank für jeden Tipp!
Nichtwohngebäude-Ausnahmen wegen Primärenergiebedarf
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Nichtwohngebäude-Ausnahmen wegen Primärenergiebedarf
Viele Grüße, FG
Rein regenerative Heizungen werden als Einzelmaßnahme nicht gefördert. Sparmaßnahme? Wenn die Polkappen schmelzen, muss Norddeutschland nicht mehr saniert werden und arktisches Methan fördert sich schon von selbst.
Rein regenerative Heizungen werden als Einzelmaßnahme nicht gefördert. Sparmaßnahme? Wenn die Polkappen schmelzen, muss Norddeutschland nicht mehr saniert werden und arktisches Methan fördert sich schon von selbst.