Habe eine Frage zur Bodenplatte.
NWG. Logistikhalle. Niedrig beheizt. Laut EnEV kann bei der Berechnung des Mittelwertes des Wärmedurchgangskoeffizienten der Flächenanteil unberücksichtigt bleiben, der einen Abstand von 5 m vom Gebäuderand hat. (bei Randdämmung). Heißt das, ich kann die Fläche als nicht zur Hüllfläche gehöhrend angeben? Und fällt sie dann aus der Gesamtbilanz raus?
Für eine antwort wäre ich sehr dankbar!
B.
Kann die Bodenplatte unberücksichtigt bleiben?
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