Werte Kollegen,
für die Bilanzierung und Energieausweiserstellung von Nichtwohngebäuden ist ja bekanntlich die Fortbildung für NWG (DIN 18599) notwendig.
Ist diese auch Grundvoraussetzung um Einzelbauteilnachweise gemäß dem Bauteilverfahren für NWG auszustellen? Oder kann man diese als "nur" Wohngebäudequalifizierter auch ausstellen?
Bauteilverfahren für NWG
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