Hallo zusammen,
an einm Nichtwohngebäude soll das Dach an einigen Stellen repariert werden. Ab wieviel % ist es eine Sanierung nach ENEV 2009.
Die Frage ist, ob ich bei einer Reparatur das ganze Dach neu dämmen muss, oder ich nur den kaputten Teil reparieren darf(Kostenfrage)
Danke
Reparatur oder Sanierung
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Reparatur oder Sanierung
Hallo,
Immer nur der Teil, der angefaßt wird, unterliegt den Forderungen der EnEV.
Und nur, wenn der über X % liegt, gilt der U-Wert der EnEV.
% Wert steht in der EnEV, weiß ich nicht aus dem Kopf.
Bagatellgrenze heißt das und ist auch so gemeint.
Ich kann also das halbe Dach sanieren, ohne die andere Hälfte anfassen zu müssen.
Gruß Dax
Immer nur der Teil, der angefaßt wird, unterliegt den Forderungen der EnEV.
Und nur, wenn der über X % liegt, gilt der U-Wert der EnEV.
% Wert steht in der EnEV, weiß ich nicht aus dem Kopf.
Bagatellgrenze heißt das und ist auch so gemeint.
Ich kann also das halbe Dach sanieren, ohne die andere Hälfte anfassen zu müssen.
Gruß Dax
Re: Reparatur oder Sanierung
Hallo,
genau genommen ist die Bagatellgrenze mit 10% je Bauteilfläche festgelegt.
Werden nur die Dachziegel erneuert, aber die Lattung und der weitere Dachaufbau bleibt unberührt, ist die 10% -Grenze nicht relevant siehe auch Auslegungen zu EnEV Staffel 12.
Grüße ckoch
genau genommen ist die Bagatellgrenze mit 10% je Bauteilfläche festgelegt.
Werden nur die Dachziegel erneuert, aber die Lattung und der weitere Dachaufbau bleibt unberührt, ist die 10% -Grenze nicht relevant siehe auch Auslegungen zu EnEV Staffel 12.
Grüße ckoch
CK
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Re: Reparatur oder Sanierung
Erst einmal Danke für die Antworten, die 10% Regelung finde ich nicht, unter welcher Auslegungsstaffel bzw. § ENEV ist diese Regelung zu finden?
Re: Reparatur oder Sanierung
Hallo,
die Auslegung Staffel 12 ist mit nachfolgendem Link zu erreichen. Auf S. 4 steht dann was zum Thema Dach.
http://www.dibt.de/de/Data/EnEG_Staffel12.pdf
Die 10%-Regelung bei Änderung von Außenbauteilen steht in § 9 Abs. 3. EnEV 2009
MfG
ckoch
die Auslegung Staffel 12 ist mit nachfolgendem Link zu erreichen. Auf S. 4 steht dann was zum Thema Dach.
http://www.dibt.de/de/Data/EnEG_Staffel12.pdf
Die 10%-Regelung bei Änderung von Außenbauteilen steht in § 9 Abs. 3. EnEV 2009
MfG
ckoch
CK