Hallo Kollegen,
ich habe zwei Fragen zur Aufstellung eines Schulpavillons.
Es sollen mehrere Schulcontainer als einzelne Elmente zu einem Zwei-Klassen-Pavillon mit einem Flur und einem kleinen Technikraum zusammengebaut werden. Die Nutzfläche beträgt ca. 160 m² und die Standzeit ca. 4 Jahre.
Frage 1
Findet der §8 der EnEV Anwendung, d.h. alle Nachweise gelten als erfüllt, wenn die U-Werte der Anlage 3 eingehalten werden? Ist somit auch die Elektroheizung erlaubt?
Frage 2
Nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzt (EEWärmeG) muß ein bestimmter Anteil der Heizwärme regenerativ erzeugt werden. Gibt es für den Pavillon eine Ausnahme?
Für eine kurze Info bedanke ich mich.
Schulcontainer
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