Hallo zusammen,
die Norm sieht ja die Möglichkeit vor bei kleinen Erweiterungen die bestehende Heizung auf den Referenzfall zu übertragen.
In der Berechnung für ein Wohngebäude kann das Programm dies berücksichtigen:
Auf der Ergebnisseite gibt es nach Betätigen des Buttons ENEV die Möglichkeit das Feld ANBAU/AUSBAU > 50m²+ keine neue Heizung... zu wählen.
Wie berücksichtigt man selbiges bei einer Berechnung für ein Nichtwohngebäude?
MfG Christian Janosch
Erweiterung über 50m² mit alter Heizung
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Erweiterung über 50m² mit alter Heizung
Hallo Christian Janosch,
diesen Button gibt es bei der Berechnung nach DIN V 18599 nicht.
Die Option (bestehende Heizung auf das Referenzgebäude übertragen) bezieht sich ja nicht unmittelbar auf die EnEV, sondern auf die Auslegung XIV-3 des DiBT. Diese bezieht sich auf auf §9 der EnEV und somit auf Wohn- u. Nichtwohngebäude.
Warum es also bei Berechnungen nach 18599 diese Möglichkeit nict gibt, würde ich an Ihrer Stelle bei Hottgenroth anfragen. Ich würde mich freuen, die Antwort hier zu erfahren.
diesen Button gibt es bei der Berechnung nach DIN V 18599 nicht.
Die Option (bestehende Heizung auf das Referenzgebäude übertragen) bezieht sich ja nicht unmittelbar auf die EnEV, sondern auf die Auslegung XIV-3 des DiBT. Diese bezieht sich auf auf §9 der EnEV und somit auf Wohn- u. Nichtwohngebäude.
Warum es also bei Berechnungen nach 18599 diese Möglichkeit nict gibt, würde ich an Ihrer Stelle bei Hottgenroth anfragen. Ich würde mich freuen, die Antwort hier zu erfahren.
Re: Erweiterung über 50m² mit alter Heizung
Es liegt am Rechenkern des Fraunhofer Institutes.
Der sieht nunmal kein zweites Referenzgebäude vor.
Es kann aber eine Variante mit Referenzgebäude erstellt werden, in dieser muß dann die Haustechnik geändert werden. Dieses entstandene Gebilde (Referenzgebäude nach Auslegung der EnEV) muß man dann für den Nachweis aber händisch mit der eigentlichen Sanierungsvariante vergleichen.
Gruß Dax
Der sieht nunmal kein zweites Referenzgebäude vor.
Es kann aber eine Variante mit Referenzgebäude erstellt werden, in dieser muß dann die Haustechnik geändert werden. Dieses entstandene Gebilde (Referenzgebäude nach Auslegung der EnEV) muß man dann für den Nachweis aber händisch mit der eigentlichen Sanierungsvariante vergleichen.
Gruß Dax