Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung mit der Bewertung von Prozessabwärme als Wärmeerzeuger?
Habe da ein größeres Industrie-BV, bei dem die Abwärme eines Fertigungsprozesses des Nachbarn für die Heizung genutzt werden soll, sprich Fernwärme. Zudem wird es wohl einen Heizkreis geben, in dem die Temperatur via Wärmepumpe angehoben werden muss, aber das nur am Rande.
Habe schon rausgefunden, dass der Primärenergiefaktor für Fernwärme nach einem Arbeitsblatt FW 309 zu ermitteln ist und dass das nur zertifizierte Gutachter dürfen. In selbigem Arbeitsblatt steht aber auch drinn, dass wenn keine Prozessdaten bekannt sind immer ein eP von 0,4 angesetzt werden darf. Brauch man da dann auch einen Gutachter? Oder fällt so eine Einzellösung (keine weiteren Gebäude an dieser Versorgung) gar nicht unter diese Regelung?
Danke in Vorraus...
Primärenergiefaktor Abwärmenutzung
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