Verbrauchsausweis NWG Stromverbrauch

Fragen zum Thema Nicht-Wohngebäude (EnEV, DIN 18599) Energieberater Plus

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heizerhermann
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Verbrauchsausweis NWG Stromverbrauch

Beitrag von heizerhermann » 2014-09-02 11:55:51

Laut EnEV soll im E-Ausweis nur der Strom für Heizung, Warmwasser, Beleuchtung, Belüftung, Kühlung und der dazu nötigen Hilfsenergien berücksichtigt werden.
In der "asue"-Broschüre ist unter sonstiges der enthaltene Stromverbrauch für Aufzug und Arbeitsmittel(PC-Benutzung) angeführt.
M.E. ist nirgends erwähnt, ab welcher Höhe solche Verbräuche über einen Extra-Zähler erfasst werden müssen.
Da beim E-Ausweis Wärme- und Stromverbrauch des Gebäudes erfasst werden, wird im Falle von höherem Stromverbrauch für Arbeitsmittel die Abwärme den Wärmeverbrauch reduzieren- somit halte ich einen erforderlichen Extrazähler für unnütz! Schließlich wird das Gebäude schon nach Hauptnutzungkategorie eingestuft!
M.E. wurde von den "Vätern des E-Ausweises" die Praxis völlig ignoriert- wer hat schon in einer Gewerbeeinheit getrennte Zähler für Beleuchtungs- und PC- oder Kopierer-Strom oder Maschinenstrom.
Eine wegen des Fehlens eines Extra-Zählers erzwungene Bedarfsausweiserstellung mit eventuellem Aufwand der Zonierung ist m. E. "geistige Onanie"- und weit entfernt von jeglichem Kunden-Nutzen!
Gibt es hierzu zweck-dienliche Statements von Herrn Professor Oschatz und Kollegen?
Für Hinweise wäre ich sehr dankbar!
MfG heizerhermann
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Franknit
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Verbrauchsausweis NWG Stromverbrauch

Beitrag von Franknit » 2019-04-06 22:28:18

Eine Nachfrage zu dem Thema Stromverbrauch im NWG:
Ein gewerblicher Vermieter hat ein NWG mit einem großen Serverraum 200 m² Fläche allein für die Rechner, insgesamt über 6000 m² Nutzfläche und möchte gerne, dass dieser Stromverbrauch nicht in den Verbrauchsausweis eingeht, da er fürchtet, dass der Ausweis sonst so schlecht aussieht, dass er das Gebäude nicht mehr vermieten kann. Es gibt aber keine separate Messung des Serverstromverbrauchs.
-> Keine Chance für den Verbrauchsausweis - oder kennt jemand irgendwelche gesetzlichen Pauschalabzüge /-ansätze, die in diesem Fall greifen würden?

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