In einem Wohngebäude, 2 Vollgeschosse + Dachwohnung mit Büro im EG (40/60 Anteile)soll eine der zwei Wohnungen (OG/DG)verkauft werden. Dazu muß ein Energieausweis ausgestellt werden. Verbrauchsabrechnungen liegen nicht vor.
Frage: reicht es aus, wenn der für den Wohnanteil des Gebäudes notwendige "Energieausweis für Wohngebäude" ausgestellt wird oder ist in diesem Fall auch die Ausstellung eines Energieausweis für den NWG-Anteil notwendig?
Text EnEV: "Ein Energieausweis wird für ein Gebäude ausgestellt"
Wie kann man das am Einfachsten mit dem Hotte angehen(übereinander gereihte Bebauung haben die EnEV-und DIN18599-Erfinder wohl "übersehen")?
Gibt es dazu DENA-Aussagen?
MfG heizerhermann
Zwei Energieausweise bei Mischnutzung?
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Re: Zwei Energieausweise bei Mischnutzung?
Hallo,
Habe m.E. die passende Antwort auf meine Frage gefunden:
§22EnEV ... müssen jedoch getrennt als Nichtwohngebäude behandelt werden, soweit sie sich hinsichtlich der Art Ihrer Nutzung und der Gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden"
Der Fall "und" liegt hier, logisch gesehen nicht vor (normale Heizung, keine Lüftung, Klimatisierung, spezielle Beleuchtung oder ähnliches)!
Also ein Ausweis "Wohngebäude"!
Habe m.E. die passende Antwort auf meine Frage gefunden:
§22EnEV ... müssen jedoch getrennt als Nichtwohngebäude behandelt werden, soweit sie sich hinsichtlich der Art Ihrer Nutzung und der Gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden"
Der Fall "und" liegt hier, logisch gesehen nicht vor (normale Heizung, keine Lüftung, Klimatisierung, spezielle Beleuchtung oder ähnliches)!
Also ein Ausweis "Wohngebäude"!