Hüllfläche unbeheizte Anbauten

Fragen zum Thema Nicht-Wohngebäude (EnEV, DIN 18599) Energieberater Plus

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ataman
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Hüllfläche unbeheizte Anbauten

Beitrag von ataman » 2009-11-11 17:02:59

Hallo,

wie handhabt Ihr das bei Nichtwohngebäuden?: Unbeheiztes Bauteil grundsätzlich mit rein in die Hüllfläche + Volumen, weil Beleuchtung vorhanden (und dann als unkonditioniert eingeben; so mach ich das bisher) oder - wenns geometrisch Sinn macht - durchaus rauslassen. Dann muss man nur noch "Trennwand zu unbeheizt" als Bauteil erfassen (muss man bei 18599 so oder so)? ISt letzteres zulässig bei Nachweisen?

Gruß, Ataman

GEdeler
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Re: Hüllfläche unbeheizte Anbauten

Beitrag von GEdeler » 2009-11-11 17:09:16

Das habe ich dazu gefunden

[quote]Angrenzende unbeheizte Bereiche
(DIN V 18599 Teil 2, Kapitel 6.1.3)
Grenzt eine beheizte Zone an einen unbeheizten
Bereich (Keller, Atrium, Wintergarten…), sind im Heizfall zwei Fälle zu unterscheiden:
a) D ie Temperaturdifferenz zwischen zwei Bereichen ist kleiner 4 K.
I n dem Fall braucht zwischen den Bereichen nicht unterschieden werden.[/quote]

[quote]b) D ie Temperaturdifferenz zwischen zwei Bereichen ist größer 4 K.
D ann sind entweder beide Bereiche separat zu rechnen oder der Wärmestrom kann mit Hilfe eines Temperaturkoeffizienten
Fx nachgebildet werden.
(Tabelle 3 DIN V 18599 Teil 2). Das bedeutet, dass die unbeheizte Zone außerhalb der Systemgrenze
liegt und nicht abgebildet werden muss.[/quote]

Gruß Günter

ataman
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Re: Hüllfläche unbeheizte Anbauten

Beitrag von ataman » 2009-11-11 17:24:02

Hallo,

danke für die schnelle und fundierte Antwort. Wußte gar nicht, dass im Forum auch Juristen der Fachrichtung Baurecht mitmachen :wink: Um so besser...

Wg. dem Korrekturkoeffizienten fx: Die Software sagt, dass das nur für den reinen Heizfall zulässig ist. Dass ist jedoch praktisch nie der Fall, da auch unbeheizte/ungekühlte Räume meistens eine Beleuchtung haben. Oder hab ich da was nicht richtig kapiert??

Gruß, Ataman

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