Dem geneigtem Leser sei Dank für die Richtige Antwort
Hab da mal gerne ein Problem :
Ich hätte da einen Altbau ( ca. 1936 ) mit einem Anbau gleicher Größe ( ca. 1995 ). Beide Gebäude werden über eine Gas- Zentralheizung befeuert. WW-Bereitung ist dezentral.
Im Altbau befindet sich im EG ein Büro.
Wenn geht, soll die Sanierung des Altbaus mit KFW-Mitteln bestmöglich gefördert werden.
Hier stellt sich mir die Frage - Kann ich die Gebäude einzeln bewerten ( unter einbeziehung der Büroflächen als Wohnraum ) ??
Weiß jemand, wie man sowas richtig nach EnEV auslegen muss bzw. kann ??
Hülfe
Alt- mit Neubau,eine Heizung, kfw-Förderung
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Re: Alt- mit Neubau,eine Heizung, kfw-Förderung
Hallo,
ich würde beide Gebäude getrennt sehen.
Wo steht der Kessel , extra Pumpen oder Messung???
Ein Gebäude als Fernwärme erfassbar ??
Büro würde ich, wenn ganze Ebene, als NWG berechnen,
evtl.wie gross die Fläche/ Volumen einfach übermessen und als Wohnraum deklarieren , es heizt das Gebäude ja tagsüber (von unten)
Immer die Berechnungen dokumentieren welche Annahmen getroffen und welche Bedingungen angeommen werden.
gruss
ich würde beide Gebäude getrennt sehen.
Wo steht der Kessel , extra Pumpen oder Messung???
Ein Gebäude als Fernwärme erfassbar ??
Büro würde ich, wenn ganze Ebene, als NWG berechnen,
evtl.wie gross die Fläche/ Volumen einfach übermessen und als Wohnraum deklarieren , es heizt das Gebäude ja tagsüber (von unten)
Immer die Berechnungen dokumentieren welche Annahmen getroffen und welche Bedingungen angeommen werden.
gruss
Unsere Ziele sollten die gleichen sein.
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Re: Alt- mit Neubau,eine Heizung, kfw-Förderung
Hallo Martin,
vielen Dank für Deine erste Antwort.
Anscheinend ist es ja dann zulässig die Gebäude getrennt zu bemessen, oder ?
Die Anlage selber läuft über einen Heizverteiler bzw. Pumpe. Wärmemengenzähler sind nicht installiert. Man hat das " neue " Gebäude in 1995 einfach angehängt.
Wenigstens sehe ich das so. DIe Anlage an sich ist eh schon hinfällig ( 1988 ) Gas-Konstandbrenner, so dass ich in Bezug auf den NnEV Nachweis freie Gestaltungsmöglichkeiten habe.
Muss dabei der Anbau mit berücksichtigt werden ?
Ach so, die Anlage selber steht im Altbau, sämtliche Verteilleitungen sind ungedämmt, sogar an der Anlage die Leitungen sind völlig nackt. ( Was sich der Schornsteinfeger wohl dabei gedacht hat ) Der BH findet das auch noch recht nützlich, weil er über die Außenwände Feuchtigkeit im Keller hat. Das hält sich zwar noch in Grenzen aber ich denke auf lange Sicht wird er da um eine Kellerabdichtung nicht herum kommen.
In Bezug auf mein Problem habe ich übrigens eine Referentin der HWK in ..... befragt, helfen konnte sie mir aber auch nicht
Ich würde mich also freuen zu erfahren, wie ich nun vorgehen muss, ohne bei einer Überprüfung auf die Nase zu fallen ..........
Eine brauchbare Info auf die Schnelle kann ich bei der KfW nämlich auch nicht bekommen und die Zeit drängt.
Lieben Dank - Ray -
vielen Dank für Deine erste Antwort.
Anscheinend ist es ja dann zulässig die Gebäude getrennt zu bemessen, oder ?
Die Anlage selber läuft über einen Heizverteiler bzw. Pumpe. Wärmemengenzähler sind nicht installiert. Man hat das " neue " Gebäude in 1995 einfach angehängt.
Wenigstens sehe ich das so. DIe Anlage an sich ist eh schon hinfällig ( 1988 ) Gas-Konstandbrenner, so dass ich in Bezug auf den NnEV Nachweis freie Gestaltungsmöglichkeiten habe.
Muss dabei der Anbau mit berücksichtigt werden ?
Ach so, die Anlage selber steht im Altbau, sämtliche Verteilleitungen sind ungedämmt, sogar an der Anlage die Leitungen sind völlig nackt. ( Was sich der Schornsteinfeger wohl dabei gedacht hat ) Der BH findet das auch noch recht nützlich, weil er über die Außenwände Feuchtigkeit im Keller hat. Das hält sich zwar noch in Grenzen aber ich denke auf lange Sicht wird er da um eine Kellerabdichtung nicht herum kommen.
In Bezug auf mein Problem habe ich übrigens eine Referentin der HWK in ..... befragt, helfen konnte sie mir aber auch nicht
Ich würde mich also freuen zu erfahren, wie ich nun vorgehen muss, ohne bei einer Überprüfung auf die Nase zu fallen ..........
Eine brauchbare Info auf die Schnelle kann ich bei der KfW nämlich auch nicht bekommen und die Zeit drängt.
Lieben Dank - Ray -
Re: Alt- mit Neubau,eine Heizung, kfw-Förderung
Hallo Ray,
da wäre ich vorsichtig, wenn es sich um einen Anbau, sprich eine Erweiterung des bestehenden Gebäude handelt, muss das Gebäude nach KfW gemeinsam bilanziert werden. Hatte auch mal das Problem. Wenn der Anbau auch noch genauso groß wie der Altbau wird es wahrscheinlich noch ein wenig haariger, da es dann, wenn ich mich richtig erinnere, auch noch eine Baualtersgrenze gibt. Um sicher zu gehen kann ich da nur zu einem Anruf bei der KfW raten, der nicht 2 € die Minute kostet. Kompetente und freundliche Antworten inklusive.
da wäre ich vorsichtig, wenn es sich um einen Anbau, sprich eine Erweiterung des bestehenden Gebäude handelt, muss das Gebäude nach KfW gemeinsam bilanziert werden. Hatte auch mal das Problem. Wenn der Anbau auch noch genauso groß wie der Altbau wird es wahrscheinlich noch ein wenig haariger, da es dann, wenn ich mich richtig erinnere, auch noch eine Baualtersgrenze gibt. Um sicher zu gehen kann ich da nur zu einem Anruf bei der KfW raten, der nicht 2 € die Minute kostet. Kompetente und freundliche Antworten inklusive.
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Re: Alt- mit Neubau,eine Heizung, kfw-Förderung
Hallo Sebbe,
....... stimmt, da war doch was ....... ! Mann muss ganz schön eng bei der Sache bleiben um nicht daneben zu greifen und auf der Nase zu landen. Werde also mal ne Anfrage bei der KfW starten und das Ergebnis hier veröffentlichen.
Wenn schon Beratung und die ganze Rechnerei, dann schon richtig und mit vernüpftigen Ergebnissen.
Frage mich allerdings, warum genau diese Konstellation solche Probleme macht ! Habe heute einen Sachverständigen zur Sachlage befragt ..............." Ähm, jaaaa ............" - Antworten nicht zu gebrauchen.
Wie mag das woh erst bei der DIN 18599 aussehen ????? - Schade, dass ich als Techniker solche Sachen nicht unterschreiben darf, werd mich aber mal damit befassen wenn Zeit ist
Gruß um die Ecke - Ray -
....... stimmt, da war doch was ....... ! Mann muss ganz schön eng bei der Sache bleiben um nicht daneben zu greifen und auf der Nase zu landen. Werde also mal ne Anfrage bei der KfW starten und das Ergebnis hier veröffentlichen.
Wenn schon Beratung und die ganze Rechnerei, dann schon richtig und mit vernüpftigen Ergebnissen.
Frage mich allerdings, warum genau diese Konstellation solche Probleme macht ! Habe heute einen Sachverständigen zur Sachlage befragt ..............." Ähm, jaaaa ............" - Antworten nicht zu gebrauchen.
Wie mag das woh erst bei der DIN 18599 aussehen ????? - Schade, dass ich als Techniker solche Sachen nicht unterschreiben darf, werd mich aber mal damit befassen wenn Zeit ist
Gruß um die Ecke - Ray -