Wie wird Wintergarten berücksichtigt ?!


Moderatoren: Administrator, S.Energie

Antworten
energie2
Beiträge: 33
Registriert: 2008-06-21 15:02:06

Wie wird Wintergarten berücksichtigt ?!

Beitrag von energie2 » 2008-07-23 14:32:27

Guten Tag.

Wie wird ein Wintergarten, der keinen Heizkörper hat, berücksichtigt ? Gilt er als Wohnfläche oder bleibt er als unbeheizte Fläche außen vor ?

Mfg

daxator
Beiträge: 413
Registriert: 2005-09-01 11:29:29
Kontaktdaten:

Re: Wie wird Wintergarten berücksichtigt ?!

Beitrag von daxator » 2008-07-23 15:36:41

Hallo,
lt. Definition hat ein Wintergarten nie Heizkörper, sondern ist immer unbeheizt.
Max. Frostwächter ist ok.
Der Wintergarten gehört somit nicht zur beheizten Fläche/Gebäudevolumen.
Die Trennwände sind die wärmeübertragende Fläche.
Ist der WIGA beheizt oder offen, also keine Tür vorh., solls ja geben, ist es kein Wintergarten und
als beheizt anzusehen.

energie2
Beiträge: 33
Registriert: 2008-06-21 15:02:06

Re: Wie wird Wintergarten berücksichtigt ?!

Beitrag von energie2 » 2008-07-23 20:38:54

Danke für die schnelle Antwort . In meinem Fall handelt es sich um einen Verbrauchsausweis, deswegen die Frage nach der Wohnfläche.


mfg

ataman
Beiträge: 120
Registriert: 2007-11-06 12:34:34
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Re: Wie wird Wintergarten berücksichtigt ?!

Beitrag von ataman » 2008-07-23 22:31:34

Per Definition nach Wohnflächenverordnung meine ich, dass Wintergärten (so wie auch Balkone und Loggien) mit 50 % ihrer Grundfläche der Wohnfläche hinzugerechnet werden. Ich glaube, dass es da auch einen gewissen Spielraum gibt.

Wird der WiGa aber beheizt, ist er - wie daxator schon schreibt - kein WiGa mehr, sondern wird voll angerechnet.

Schön, dass das selbe Problem zeitgleich zweimal auftaucht, siehe Beitrag "Wohnfläche" vom Mitglied kaminsky.

Ich meine, es macht schon Sinn, einen WiGa mit 50% anzurechnen, aber Balkone oder gar Terrassen??

Gruß, Ataman

energiekostenberater
Beiträge: 23
Registriert: 2006-10-23 17:46:54

Re: Wie wird Wintergarten berücksichtigt ?!

Beitrag von energiekostenberater » 2008-07-24 01:24:20

Hat der Auftraggeber Architektenpläne (geometrische Abmessungen) bereitgestellt?

daxator
Beiträge: 413
Registriert: 2005-09-01 11:29:29
Kontaktdaten:

Re: Wie wird Wintergarten berücksichtigt ?!

Beitrag von daxator » 2008-07-24 06:09:02

Hallo,

da der Ansatz zur Ermittlung von An über die Wohnfläche schon eine Vereinfachung darstellt,
Faktor 1,2 oder 1,35, lohnt sich in jedem Fall mal der Quervergleich über
die Ermittlung von An nach: An= 0,32 x Ve. Das ist der Ansatz, der in der EneV
steht! Das Volumen zu ermitteln dürfte das Problem nicht sein.

Gruss Dax

Kaminsky
Beiträge: 4
Registriert: 2007-05-12 17:29:46

Re: Wie wird Wintergarten berücksichtigt ?!

Beitrag von Kaminsky » 2008-07-24 17:55:19

Also meiner Meinung nach müssen wir das machen was die ENEV vorschreibt und da steht ganz klar drin das die Wohnfläche nach der Wohnflächenerordnung zu berechnen ist. (Terassen, Balkone 50 %)
Sinn macht das zwar nicht aber beim Verbrauchsausweis machen mehrer Dinge keinen Sinn.

daxator
Beiträge: 413
Registriert: 2005-09-01 11:29:29
Kontaktdaten:

Re: Wie wird Wintergarten berücksichtigt ?!

Beitrag von daxator » 2008-07-24 18:41:34

Hallo,
in der EneV (bzw. den Vorschriften zur Ermittelung der Verbrauchskennwerte)steht: An d a r f vereinfachend über die Wohnfläche berechnet werden.
Der genaue Ansatz ist aber An= 0,32 x Ve

Gruss Dax

energiekostenberater
Beiträge: 23
Registriert: 2006-10-23 17:46:54

Re: Wie wird Wintergarten berücksichtigt ?!

Beitrag von energiekostenberater » 2008-07-25 00:41:11

Ihr kennt ja mittlerweile meine Meinung aber auch hier muss ich nochmal meinen Kommentar abgeben:

Das eigentliche Problem liegt doch bereits darin begründet, dass diese unsinnigen Verbrauchsausweise erlaubt wurden.

Diese sollten halt so billig wie möglich ala "Geiz ist geil" ausgestellt werden können
... und da kann man dem Eigentümer ja nicht zumuten einen Energieberater zu bezahlen der das Gebäudevolumen zu ermittelt und daraus die Nutzfläche erhält wie es Kollege daxator bereits richtig erwähnt hat:
Der genaue Ansatz ist aber An= 0,32 x Ve
Wenn sich jeder an obige Formel halten würden, wäre ja zumindest ein Parameter zwischen den beiden möglichen Ausweisen vergleichbar.
Brauch man aber nicht.

Denn diejenigen die ausschließlich solche Verbrauchs-Ausweise ausstellen, müssen praktisch gesehen überhaupt nicht wissen, was die sogenannte Nutzfläche nach EnEV ist, wo der Unterschied zur Wohnfläche liegt, geschweigedenn wie man die Nutzfläche nach EnEV berechnet.

Es ist schon etwas Zynismus dabei wenn ich behaupte, dass dank den gesetzlichen Vereinfachungen und geeigneter Ausweiserstellungssoftware man nicht einmal 1+1 zusammenzählen können muss, um einen Verbrauchsausweis erstellen zu können.
Traurig aber wahr:
Man kann einen Energieverbrauchsausweis ausstellen ohne die simple Berechnung von Breite x Länge x Höhe (im einfachsten Fall) für das Volumen ausgeführt zu haben. Man dkann den Ausweis sogar erstellen, ohne das Gebäude je gesehen zu haben :roll:

Um es wirklich einfach und billig zu machen hat der Gesetzgeber auch die Möglichkeit eingeräumt diese Art Ausweis ausstellen zu können, indem von der Wohnfläche auf die Nutzfläche kommt.

Nur leider verirrt man sich dabei dann im Jungle der Paragrafen für die Wohnfläche, eine Schwierigkeit die man eigentlich hatte vermeiden wollen und hätte vermeiden können. Es ist noch nicht zu spät. Boykottiert die Verbrauchsausweise.

Was passiert eigentlich, wenn demnächst die Energiepreise weiter steigen, wovon durch sinkende Fördermengen und weltweit weiter ansteigende Nachfrage auszugehen ist, die Bewohner von Mietwohnungen sparsamer werden und weniger heizen?

Dann erstellt jemand für sein Gebäude doch einfach nochmal den Verbrauchsausweis - und siehe da: Der Energiekennwert des Gebäudes verbessert sich sogar!
Die erneuten Kosten von 15 Euro für einen Verbrauchsenergieausweis aus dem Internet wird die Eigentümer nicht davon abhalten.

Wer dann ?
Ich hoffe auf die potentiellen Mieter und Käufer von Wohungen und Häusern, die sich nicht mit einem solchen Ausweis zufrieden geben.

daxator
Beiträge: 413
Registriert: 2005-09-01 11:29:29
Kontaktdaten:

Re: Wie wird Wintergarten berücksichtigt ?!

Beitrag von daxator » 2008-07-25 06:31:02

Wieso demnächst, das passiert schon:
"Was passiert eigentlich, wenn demnächst die Energiepreise weiter steigen, wovon durch sinkende Fördermengen und weltweit weiter ansteigende Nachfrage auszugehen ist, die Bewohner von Mietwohnungen sparsamer werden und weniger heizen?
Seit 2 Jahren steigen die Schimmelschäden extrem und es liegt fast immer am nicht ausreichenden heizen und wenig bis garnicht lüften.
Gruss Dax

Antworten