Verbrauchsausweis MFH mit Ladenfläche! HILFE!!
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Verbrauchsausweis MFH mit Ladenfläche! HILFE!!
Hallo Forum,
Ich soll noch diesen Monat einen Energieausweis für ein Mehrfamilienhaus erstellen, das im EG einen Laden hat.
Ist hierfür ein Verbrauchsorientierter ausweis zulässig?
Das Haus hat bis zu vier Wohnungen, und wurde vor 1965 errichtet. Es gilt also noch die Übergansfirst für einen verbrauchsorientierten Ausweis.
Ich bin mir aber nicht sicher wie ich mit der Ladenfläche im EG umgehen soll
Kann mir jemand weiterhelfen??
Vielen Dank im Voraus,
WilliHolzkopf
Ich soll noch diesen Monat einen Energieausweis für ein Mehrfamilienhaus erstellen, das im EG einen Laden hat.
Ist hierfür ein Verbrauchsorientierter ausweis zulässig?
Das Haus hat bis zu vier Wohnungen, und wurde vor 1965 errichtet. Es gilt also noch die Übergansfirst für einen verbrauchsorientierten Ausweis.
Ich bin mir aber nicht sicher wie ich mit der Ladenfläche im EG umgehen soll
Kann mir jemand weiterhelfen??
Vielen Dank im Voraus,
WilliHolzkopf
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Re: Verbrauchsausweis MFH mit Ladenfläche! HILFE!!
ganz einfach
zwei Ausweise --einen Vb für die Wohneinheiten--einen Vb für Die ladenzeile aber Vorsicht Nichtwohngebäude!!!
Austellungsberechtigt?
Gruss martin
zwei Ausweise --einen Vb für die Wohneinheiten--einen Vb für Die ladenzeile aber Vorsicht Nichtwohngebäude!!!
Austellungsberechtigt?
Gruss martin
Re: Verbrauchsausweis MFH mit Ladenfläche! HILFE!!
Hallo,
schau doch auch mal hier:
http://www.energieberaterforum.de/forum ... ?f=1&t=539
gruß, ataman
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Re: Verbrauchsausweis MFH mit Ladenfläche! HILFE!!
Hallo Martin,Martin3333 hat geschrieben:ganz einfach
zwei Ausweise --einen Vb für die Wohneinheiten--einen Vb für Die ladenzeile aber Vorsicht Nichtwohngebäude!!!
Austellungsberechtigt?
Gruss martin
Danke für Deine Antwort!
Dazu müsste ich aber den Verbrauch für die Ladenfläche seperat ermitteln! Das Ist wohl doch nicht so einfach - oder?
Der Laden wird mit der gleichen Heizungsanlage beheitz wie die Wohnungen darüber und ist nicht klimatisiert. Außerdem ist die Wohnnutzung überwiegend!
Ich denke das ist Auslegungssache, ob ein zwiter Ausweis erstellt werden muss. Was denkst Du - oder das Forum darüber?
Was sind denn die genauen Vorraussetzungen für eine Ausstellungsberechtigung für Nichtwohngebäude (Bayern)?
Gruß, WilliHolzkopf
Re: Verbrauchsausweis MFH mit Ladenfläche! HILFE!!
Hallo Willi,
schau doch mal wirklich hier:
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gruß, ataman
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Re: Verbrauchsausweis MFH mit Ladenfläche! HILFE!!
Hallo ataman,ataman hat geschrieben:Hallo Willi,
schau doch mal wirklich hier:
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gruß, ataman
Danke für den Hinweis. Hab ihn mir natürlich schon angeschaut! Du hast deinen Beitrag nur schon reingestellt, während ich noch am Tippen war...
@das Forum
Verstehe ich das nun richtig?
- es sind nur 2 Ausweise notwendig (einer für Wohn- und einer für Nichtwohngebäude), wenn:
1.Teile eines Wohngebäudes, sich hinsichtlich der Art ihrer Nutzung unterscheiden und
2.sich die gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und
3.diese einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen
Also wird wohl, falls ein Kriterium nicht zutrifft, eine Ausweis für das Gesamtgebäude incl. Ladenfläche erstellt werden dürfen - oder?
Was denkt das Forum darüber?
Gibt es andere Meinungen?
Was kann mir Passieren, wenn ich den Ausweis so ausstelle und irgenjemand dagegen klagt?
Gibt es schon Urteile?
Gruß,
WilliHolzkopf
Re: Verbrauchsausweis MFH mit Ladenfläche! HILFE!!
hallo nochmal,
der Gesetzestext ist ja sehr eindeutig mit den "und"-Verknüpfungen.
Nicht eindeutig ist jedoch, wann die jeweiligen Kriterien zutreffen:
- Wieviel ist ein unerheblicher Teil (meist wird 10 -20 % als Grenzwert angesetzt)?
- Was ist eine wesentliche Unterscheidung der Technik? Laden mit RLT-Anlage sicher ja, aber wenn nur die Beleuchtung anders ist?
-Was ist eine wesentliche Unterscheidung der Nutzung? Ist ein Klein-Büro wesentlich anders als eine Wohnung? Eher nicht, meine ich.
Alles Auslegungssache.
Wenn jemand klagt, ist man auf der sicheren Seite, wenn man nach bestem Wissen&Gewissen gehandelt hat und die Bewertung plausibel ist.
Letzendlich muss man für seine Einschätzung geradestehen.
Gruß, Ataman
der Gesetzestext ist ja sehr eindeutig mit den "und"-Verknüpfungen.
Nicht eindeutig ist jedoch, wann die jeweiligen Kriterien zutreffen:
- Wieviel ist ein unerheblicher Teil (meist wird 10 -20 % als Grenzwert angesetzt)?
- Was ist eine wesentliche Unterscheidung der Technik? Laden mit RLT-Anlage sicher ja, aber wenn nur die Beleuchtung anders ist?
-Was ist eine wesentliche Unterscheidung der Nutzung? Ist ein Klein-Büro wesentlich anders als eine Wohnung? Eher nicht, meine ich.
Alles Auslegungssache.
Wenn jemand klagt, ist man auf der sicheren Seite, wenn man nach bestem Wissen&Gewissen gehandelt hat und die Bewertung plausibel ist.
Letzendlich muss man für seine Einschätzung geradestehen.
Gruß, Ataman