Systemgrenze bei nicht direktem Anbau ?


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B.Gottemeier
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Systemgrenze bei nicht direktem Anbau ?

Beitrag von B.Gottemeier » 2008-09-10 09:56:32

Hallo,
es geht mal wieder um die Systemgrenze von Wohngebäuden.
Kurze Fallschilderung :
Es handelt sich um "ein" (oder 5 ?) Wohngebäude die als Plattenbau aneinander stehen.
Die Gebäude werden über Fernwärme gespeist - es gibt eine zentrale Übergabestation.
Die einzelnen Gebäude stehen nicht in direktem Kontakt zusammen sondern haben die typische Dehnungsfuge - 30cm mit Gummimatte geschloßen.
Ich würde Fassadenseiten der "Anbauwände" schon mit in die Wärmeübertragende Hülle aufnehmen da sie ja definitiv Wärme übertragen.
Die 30 cm Luft sind jedoch keinesfalls so bewegt und so kühl wie die normal anliegende Außenluft. Für mich logisch wäre die Berechnung gegen schwach beheizte Räume.
Frage 1 : ist das so korrekt (ok bei der EnEV gibt es wohl kein korrekt oder nicht ,also ist die Frage wohl eher ob es "zulöässig" ist.)
Frage 2 : Ist diese Dehnungsfuge absolut nötwendig oder könnte Sie verfüllt werden (z.B. Einblasdämmung) (Ja genau , man merkt ich bin kein Hochbau Ing. und kein Architekt).
Frage 3 : Wenn die Fuge verfüllt ist würden die Wände direkt gegeneinander stehen und wie Innenwände bewertet werden. Dies würde bedeuten sie entfallen aus der Wärmeübertragenden Hülle - würde sich natürlich extrem auf das A/V auswirken.

Danke für rege Teilnahme und viele Antworten :-)


Grüße aus Bottrop - Björn

ataman
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Re: Systemgrenze bei nicht direktem Anbau ?

Beitrag von ataman » 2008-09-11 12:01:30

30 cm oder 30 mm?

Falls tatsächlich 30 cm + die Dichtungsfugen sind o.k. (keine Durchlüftung) = nicht die Trennwände als Wärmeübertragende Flächen nehmen (auch nicht gegen gering beheizt) sondern die 30 cm breiten Gummimattenstreifen zur Hüllfläche und das Volumen der "Fugen" zum Bruttovolumen dazurechnen.

Falls 30 mm+ die Dichtungsfugen sind o.k. (keine Durchlüftung) = die Trennwände auch weglassen, die Fugen übermessen.

Zur Befüllung: Trennfugen zwischen Bauteilen werden seit längerem schon standardmäßig beim Neubau mit weichem Material "gedämmt". Hier geht es gar nicht um Wärmedämmung, sondern darum zu verhindern, dass Schallbrücken entstehen, z.B. durch Mörtelbatzen oder hereinfallende Steine, Kräuterschnapsfläschen etc. Also spricht nichts dagegen, diesen Hohlraum zu verfüllen. Allerdings würde es auch reichen, die "dauer"-elastischen Fugenanschlüsse zu erneuern.

Gruß, Ataman

B.Gottemeier
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Re: Systemgrenze bei nicht direktem Anbau ?

Beitrag von B.Gottemeier » 2008-09-11 14:59:39

Sorry die "Fugen" sind nicht 30 sondern nur 15 cm.
Laut Zeichnung sollte nes 30 cm sein, gebaut wurde jedoch 15 cm .
Da es cm sind gehe ich also davon aus das es sich so verhält wie beschrieben.
Gummimatten zur Hüllfläche . Volumen der Fuge zufügen. Fertig.


Danke für die schnelle Antwort.

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