Hallo zusammen,
ich führe gerade eine Vor-Ort-Beratung für ein Wohngebäude mit Keller durch. Im Keller ist ein Raum mit einem Heizkörper ausgestattet. Unglücklicherweise fehlen auch noch Türen zu anderen Räumen, so dass ca. die Hälfte des Kellers als beheizt anzusehen ist. Für den Energieausweis habe ich die Kellerbereiche mit in die Hüllfläche und das beheizte Volumen eingerechnet. Im Rahmen der Vor-Ort-Beratung macht dies jedoch überhaupt keinen Sinn, da der Heizkörper im Keller wahrscheinlich nie genutzt wird und eine Dämmung von Kellerboden und Innenwänden mit hohem Aufwand verbunden ist und zudem der tatsächlichen Nutzung widerspricht.
Der Kunde möchte KfW-Fördermittel in Anspruch nehmen und den Neubaustandard erreichen.
Hier meine Frage:
Muss ich für die Berechnung des Neubaustandards zur Förderung mit KfW-Mitteln den Nachweis enstprechend den EneV-Kriterien führen, oder kann ich den Heizkörper am Ort belassen, in der der Berechnung aber ausklammern? Es soll nur eine komplette Kellerdeckendämmung durchgeführt werden.
Vielen Dank vorab für Eure Unterstützung.
Gruß
Energieberator
EneV-Nachweis vs. Energieberatung - Heizkörper im Keller
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Re: EneV-Nachweis vs. Energieberatung - Heizkörper im Keller
Hallo,
was für ein Raum ist das denn?
Wenn der Heizkörper praktisch nicht genutzt wird, kann man Ihn ja entfernen, und alle Probleme sind gelöst.
Die kfw verlangt EneV Nachweis!
was für ein Raum ist das denn?
Wenn der Heizkörper praktisch nicht genutzt wird, kann man Ihn ja entfernen, und alle Probleme sind gelöst.
Die kfw verlangt EneV Nachweis!
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Re: EneV-Nachweis vs. Energieberatung - Heizkörper im Keller
Hallo und Danke für die schnelle Antwort! Es ist eine Dusche, die jedoch nur extrem dürftig ausgestattet ist. Ich denke es ist die beste Lösung, den Heizkörper entfernen zu lassen.
Gruß
Energieberator
Gruß
Energieberator
Re: EneV-Nachweis vs. Energieberatung - Heizkörper im Keller
hallo,
also ich würde da keine halbe Sachen mach, Fördermittel können zurück gefordert werden, ebenso kann der Auftraggeber Regress von dir fordern, was ist wenn das Objekt verkauft wird und ein anderer schaut über die BERECHNUNGEN von dir? Also gut überlegen, bevor man solche Gefälligkeiten macht! Grüße gebpb
also ich würde da keine halbe Sachen mach, Fördermittel können zurück gefordert werden, ebenso kann der Auftraggeber Regress von dir fordern, was ist wenn das Objekt verkauft wird und ein anderer schaut über die BERECHNUNGEN von dir? Also gut überlegen, bevor man solche Gefälligkeiten macht! Grüße gebpb
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Re: EneV-Nachweis vs. Energieberatung - Heizkörper im Keller
Hallo gebpb,
danke für Deinen Hinweis. Selbstverständlich ist das Entfernen des Heizkörpers Teil der Modernisierungsvarianten und von daher aus meiner Sicht haftungsrechtlich einwandfrei.
Für den Nachweis gemäß EnEV für den IST-Zustand ist dies natürlich nicht möglich. Hier kann nur die komplette beheizbare Fläche der Berechnung zu Grunde gelegt werden.
Gruß
Energieberator
danke für Deinen Hinweis. Selbstverständlich ist das Entfernen des Heizkörpers Teil der Modernisierungsvarianten und von daher aus meiner Sicht haftungsrechtlich einwandfrei.
Für den Nachweis gemäß EnEV für den IST-Zustand ist dies natürlich nicht möglich. Hier kann nur die komplette beheizbare Fläche der Berechnung zu Grunde gelegt werden.
Gruß
Energieberator