Hallo,
so ein Schwimmbad wirkt sich ja verheerend auf meinen Stundenlohn aus, was Ausweis und Beratung betrifft, aber das nur am Rande...
Also: Fußboden der Schwimmhalle: was mache ich mit dem Becken?? Genau genommen ist hier ein Wärmeübergangswiderstand innen von Wasser (nicht Innenluft) ans Bauteil (30 cm Stahlbeton, ungedämmt) - wenn man das Badewasser mit einbezieht.
Wenn mann das Badewasser nicht einbezieht, gibt es einen Wärmeübergang von der Innenluft ans Wasser.
Und was ist mit der Hüllfläche? Becken übermessen (macht immerhin 50 % der Fläche aus) oder Wasseroberfläche abziehen; nur Beckenboden einbeziehen - oder auch die Beckenwände???
Eigentlich schimpft man ja über die EnEV, aber das hier scheint ja gänzlich ungeregelt zu sein. Oder hab ich da was übersehen?
Gruß, Ataman
Gebäudehüllfläche bei Schimmbad (Becken)
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Gebäudehüllfläche bei Schimmbad (Becken)
Hallo,
habe inzwischen herausbekommen, dass die EnEV für den öff.-rechtl. Nachweis die Zuordnung eines Schwimmbades zu dem Nutzungsprofil 17 "sonstige Aufenthaltsräume" zuläßt, ggf. Parameter anpassen.
Für die Energieberatung nützt mir das aber nix.
Nach Auskunft eines Bäder-Experten gehen lediglich 10 % der Energie über Transmission (also Gebäudehülle) verloren, der große Rest über Lüftung (50%) und 25% Warmwasser (inkl. Duschen). Der Rest sind dann wohl Anlagenverluste.
Diese Werte gelten allerdings für durchschnittlich große öffentliche Bäder.
Gruß, Ataman
habe inzwischen herausbekommen, dass die EnEV für den öff.-rechtl. Nachweis die Zuordnung eines Schwimmbades zu dem Nutzungsprofil 17 "sonstige Aufenthaltsräume" zuläßt, ggf. Parameter anpassen.
Für die Energieberatung nützt mir das aber nix.
Nach Auskunft eines Bäder-Experten gehen lediglich 10 % der Energie über Transmission (also Gebäudehülle) verloren, der große Rest über Lüftung (50%) und 25% Warmwasser (inkl. Duschen). Der Rest sind dann wohl Anlagenverluste.
Diese Werte gelten allerdings für durchschnittlich große öffentliche Bäder.
Gruß, Ataman