Guten Tag an die Experten.
In der EnEV 2007 und EnEv 2009 steht im § 19, Abs.2, unter anderm
"Bei Nichtwohngebäuden ist der Energieverbrauch für Heizung], Warmwasserbereitung, Kühlung,
Lüftung und eingebaute Beleuchtung zu ermitteln und in Kilowattstunden pro Jahr und Quatratmeter
Nettogrundfläche anzugeben........"
Ich gehe davon aus, dass hier der Stromverbrauch für die Heizanlage (als Hilfsenergie) zu ermitteln ist.
Analog ist dies auch auf Seite 3 des Energieausweises (Muster EnEV + Druckversion) nach EnEV 2007 unter Stromverbrauchskennwert :
"Der Wert enthält den Stromverbrauch für Heizung" auch so anzunehmen.
Jedoch im Energieausweis nach EnEV 2009 steht auf Seite 3 :
"Der Wert enthält den Stromverbrauch für Zusatz-Heizung".
Wie soll dass verstanden werden ?
Fliesst nun tatsächlich der Stromverbrauch der Heizanlage als Hilfsenergie ein,
oder ist soll nur der Stromverbrauch einer zusätzliche Heizung mit einfliessen ?
Ich sehe dies als kleine Irreführung.
Über eine eindeutige Erklärung wurde ich mich freuen.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich schon jetzt.
Wolfgang Molzberger
Energieausweis nach Verbrauch für NWG
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Energieausweis nach Verbrauch für NWG
Hallo,
Kennwert Heizungsverbrauch:
Hier fließt der Stromverbrauch ein, wenn elektrisch geheizt wird.
Kennwert Stromverbrauch:
der Stromverbrauch der Heizung (Hilfsenergie) fließt ein
u n d der eventell vorhandene Stromverbrauch für z.Bsp. Heizregister in Lüftungsanlagen
(daher Zusatzheizung) fließt ein.
Gru Dax
Kennwert Heizungsverbrauch:
Hier fließt der Stromverbrauch ein, wenn elektrisch geheizt wird.
Kennwert Stromverbrauch:
der Stromverbrauch der Heizung (Hilfsenergie) fließt ein
u n d der eventell vorhandene Stromverbrauch für z.Bsp. Heizregister in Lüftungsanlagen
(daher Zusatzheizung) fließt ein.
Gru Dax
Re: Energieausweis nach Verbrauch für NWG
daxator hat geschrieben:Hallo,
Kennwert Heizungsverbrauch:
Hier fließt der Stromverbrauch ein, wenn elektrisch geheizt wird.
Kennwert Stromverbrauch:
der Stromverbrauch der Heizung (Hilfsenergie) fließt ein
u n d der eventell vorhandene Stromverbrauch für z.Bsp. Heizregister in Lüftungsanlagen
(daher Zusatzheizung) fließt ein.
Gru Dax
Danke für die Bestätigung !
IBWMKO