ich habe mich jetzt schon mehrfach mit dem Thema beschäftigt, wieviel Energieausweise für Reihenhäuser erstellt werden sollten.
Dabei bin ich auch auf sehr brauchbare Antworten gestoßen:
Mein Problem bezieht sich jetzt darauf, dass ich einige Reihenhäuser mit einem Energieausweis ausstatten soll.Zur Abgrenzung von Gebäuden, Gebäudeteilen und Wohnungen können bestimmte Umstände - meistens mehrere gemeinsam - als Anhaltspunkte herangezogen werden.
Für ein Gebäude können beispielsweise sprechen: Die selbständige Nutzbarkeit, ein trennbarer räumlicher und funktionaler Zusammenhang, die Abgrenzung durch die wärmeübertragende Umfassungsfläche, eigene Hausnummer, Eigentumsgrenzen, eigener Eingang, die Trennung durch Brandwände.
(...) Unter Berücksichtigung der o. g. Anhaltspunkte lässt sich Folgendes sagen:
a) Eine Gebäudereihe wie eine Reihenhauszeile mit mehreren Häusern besteht aus mehreren Gebäuden. Baugleichheit, die bei Reihenhäusern sicher nicht selbstverständlich ist, würde, selbst wenn sie vorläge, aus mehreren Gebäuden noch nicht ein Gebäude machen. Hierfür spricht auch Anlage 1 Nr. 2.7 Satz 4 EnEV 2007. Während Anlage 1 Nr. 2.7 Satz 3 EnEV 2007 ermöglicht, dass bei der gleichzeitigen Erstellung aneinandergereihter Gebäude diese hinsichtlich der energetischen Anforderungen des § 3 EnEV wie ein Gebäude behandelt werden dürfen, legt Anlage 1 Nr. 2.7 Satz 4 EnEV 2007 fest, dass die Vorschriften des Abschnitts 5 über den Energieausweis hiervon unberührt bleiben. Dies bedeutet, dass bei der Ausstellung von Energieausweisen eine Behandlung als ein Gebäude gerade nicht vorgesehen ist. Der Energieausweis ist demzufolge für jedes einzelne Reihenhaus auszustellen.
b) Vergleichbares gilt für zwei Doppelhaushälften, selbst wenn sie eine gemeinsame Heizungsanlage aufweisen sollten. Der Energieausweis ist für jede Doppelhaushälfte gesondert auszustellen. Zu berücksichtigen ist, dass sowohl Reihenhäuser als auch Doppelhaushälften häufig nicht baugleich sind und auch nicht den gleichen Modernisierungszustand aufweisen. Letzterem kommt auch mit Blick auf die Modernisierungsempfehlungen besondere Bedeutung zu, da diese Empfehlungen dem etwaigen Modernisierungsbedarf des jeweiligen Gebäudes Rechnung tragen müssen.
Problem ist:
Reihenhaus separate Eingänge, Hausnummern, Trennung durch Brandwände etc..., d.h. pro Haus jeweils einen eigenen Energieausweis.
(Jedoch zusammen an einer Heizungsanlage)
Wie entscheide ich mich jetzt, ob Verbrauchs, oder Bedarfsorientiert? Ein Haus ist mit nur 3 Wohneinheiten definitiv Bedarfsausweispflichtig, das andere Haus mit 7 Wohneinheiten jedoch kann auch mit dem verbrauchsorientierten Ausweis ausgestattet werden. Muss ich nun dem einen Haus den Bedarfsausweis ausstellen und dem anderen kann ich auch den Verbrauchsausweis ausstellen, obwohl beide sozusagen zusammenhängend an einer Heizung hängen? Da werden ja definitiv ordentliche Unterschiede herauskommen bezüglich dem Primärenergiebedarf.
Ich wäre jedem dankbar, der zu diesem Thema eine passende Antwort parat hat und mir helfen kann.
Danke schonmal.