Ich hab mal eine Frage zum sommerlichen Wärmeschutz.
Zum Berechnen nimm ich immer den Raum der am kritischsten ist! Wie ist das nun, wenn ich ein Treppenhaus als kritischsten Raum ansehe?
Wie rechne ich das dann? Nimm ich an, dass die Stufen "quasi nebeneinander liegen" und ich die ganze Fläche des Raumes (Wände umschließen diesen) annehme oder muss ich nur die Podeste rechnen, Stufen zum Teil,...?
Vielleicht kann mir jemand helfen! Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Sommerlicher Wärmeschutz
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Sommerlicher Wärmeschutz
zunächst einmal ist die Aussage "ein Treppenhaus als kristischsten Raum ansehe(n)" nicht schlüssig. Es gibt keine Wahlmöglichkeit.
Nach DIN 4108-2 gilt die Nachweispflicht für alle Räume oder Raumgruppen an der Außenfassade, deren Fensterflächenanteil je nach Orientierung und Neigung bereits bei 7, 10 oder 15% bezogen auf die betrachtete Grundfläche liegt. Nach DIN 4108-02 wird die Nettogrundfläche AG dabei über die lichten Raummaße ermittelt.
Wie die Nettogrundfläche in Treppenhäusern berechnet wird, kann aus der DIN 277 entnommen werden. Hierbei werden die Grundfläche von Treppenhäusern und Rampen als Projektion auf die darüberliegende Grundrissebene berechnet, soweit sie sich nicht mit anderen Grundflächen überschneiden. (Grundflächen unter der ersten Treppe oder Rampe werden derjenigen Grundrissebene zugerechnte, auf der die erste Treppe oder Rampe beginnt.) Einfach ausggedrückt: Der Grundriss der Treppe wird gedacht wie eine ebene Fläche.
Ich hoffe, dass die Antwort geholfen hat.
L. Jastram
Nach DIN 4108-2 gilt die Nachweispflicht für alle Räume oder Raumgruppen an der Außenfassade, deren Fensterflächenanteil je nach Orientierung und Neigung bereits bei 7, 10 oder 15% bezogen auf die betrachtete Grundfläche liegt. Nach DIN 4108-02 wird die Nettogrundfläche AG dabei über die lichten Raummaße ermittelt.
Wie die Nettogrundfläche in Treppenhäusern berechnet wird, kann aus der DIN 277 entnommen werden. Hierbei werden die Grundfläche von Treppenhäusern und Rampen als Projektion auf die darüberliegende Grundrissebene berechnet, soweit sie sich nicht mit anderen Grundflächen überschneiden. (Grundflächen unter der ersten Treppe oder Rampe werden derjenigen Grundrissebene zugerechnte, auf der die erste Treppe oder Rampe beginnt.) Einfach ausggedrückt: Der Grundriss der Treppe wird gedacht wie eine ebene Fläche.
Ich hoffe, dass die Antwort geholfen hat.
L. Jastram