Guten Tag,
Ich habe eine Frage zu Einzelmaßnahmen. Ein Kunde möchte seine Außenwand u.
Fenster sanieren. Wie ich im Kfw-Merkblatt lesen konnte, soll das gesamte
Gebäude
betrachtet werden.
Was ist genau gefordert:
- Nur meine Unterschrift in der Antragstellung und im Verwendungsnachweis?
- Müssen Berechnungen offen dargelegt werden?
Die Betrachtung des gesamten Gebäudes ist meines Erachtens nur in Verbindung mit
einer Bafa Beratung oder eines Bedarfsausweises zu gewährleisten.
Unterschreitung der Heizlast um 25%
- Muss eine Heizlastberechnung dargelegt werden?
Vielen Dank
Kfw-Einzelmaßnahmen
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Kfw-Einzelmaßnahmen
Hallo,
jo, die Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und Anlagentechnik am gesamten Gebäude. Für den Fall das 25% eingespart werden, ist dann der hydraulische Abgleich fällig.
"Auswirkungen" (lt. KfW) können auch sein:
Wenn du nur eine Wand dämmst, wie sieht das dann mit den Temperaturdifferenzen bzw. Oberflächentemperaturen in den Anschlussbereichen aus ? Was ist, wenn die AW gedämmt wird, aber das alte Vordach nicht, werden Wärmebrückenwirkungen durch Dämmaßnahmen verstärkt usw.
Mehr Arbeit, gut , deswegen habe ich auch meine Preise erhöht,
Gruß JR
jo, die Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und Anlagentechnik am gesamten Gebäude. Für den Fall das 25% eingespart werden, ist dann der hydraulische Abgleich fällig.
"Auswirkungen" (lt. KfW) können auch sein:
Wenn du nur eine Wand dämmst, wie sieht das dann mit den Temperaturdifferenzen bzw. Oberflächentemperaturen in den Anschlussbereichen aus ? Was ist, wenn die AW gedämmt wird, aber das alte Vordach nicht, werden Wärmebrückenwirkungen durch Dämmaßnahmen verstärkt usw.
Mehr Arbeit, gut , deswegen habe ich auch meine Preise erhöht,
Gruß JR
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Re: Kfw-Einzelmaßnahmen
Hallo bud111,
bei KFW Anträgen egal welcher Art unterschreibt ja der EB welcher nach § 21 zugelassen ist. Dieser prüft die KFW Richtlinien und setzt diese in Form von Vorgaben um (der Antrag muss bei der KFW vor Baubeginn eingereicht werden)! Nach Abschluß der Arbeiten überprüft der EB (nach § 21) die Arbeiten auf Richtigkeit und bestätigt diese auf dem Antrag mit seiner Unterschrift. Es kommt vor, dass Berechnung angefordert werden.
Schöne Grüße
gebpb
bei KFW Anträgen egal welcher Art unterschreibt ja der EB welcher nach § 21 zugelassen ist. Dieser prüft die KFW Richtlinien und setzt diese in Form von Vorgaben um (der Antrag muss bei der KFW vor Baubeginn eingereicht werden)! Nach Abschluß der Arbeiten überprüft der EB (nach § 21) die Arbeiten auf Richtigkeit und bestätigt diese auf dem Antrag mit seiner Unterschrift. Es kommt vor, dass Berechnung angefordert werden.
Schöne Grüße
gebpb
Re: Kfw-Einzelmaßnahmen
Zitat ( jStephen) :
Wenn du nur eine Wand dämmst, wie sieht das dann mit den Temperaturdifferenzen bzw. Oberflächentemperaturen in den Anschlussbereichen aus ? Was ist, wenn die AW gedämmt wird, aber das alte Vordach nicht, werden Wärmebrückenwirkungen durch Dämmaßnahmen verstärkt usw.
Was soll das denn genau heißen ? Ist eine Teildämmung nicht besser als gar keine Dämmung?
"Die Wärmebrückenwirkungen durch Dämmaßnahmen wird verstärkt", das ist so ein Schlagwort, aber was bedeutet es genau und ist das überhaupt ein Problem ?
Bin mal gespannt, was für Meinungen es da gibt.
Gruß Dax
Wenn du nur eine Wand dämmst, wie sieht das dann mit den Temperaturdifferenzen bzw. Oberflächentemperaturen in den Anschlussbereichen aus ? Was ist, wenn die AW gedämmt wird, aber das alte Vordach nicht, werden Wärmebrückenwirkungen durch Dämmaßnahmen verstärkt usw.
Was soll das denn genau heißen ? Ist eine Teildämmung nicht besser als gar keine Dämmung?
"Die Wärmebrückenwirkungen durch Dämmaßnahmen wird verstärkt", das ist so ein Schlagwort, aber was bedeutet es genau und ist das überhaupt ein Problem ?
Bin mal gespannt, was für Meinungen es da gibt.
Gruß Dax
Re: Kfw-Einzelmaßnahmen
Kein Schlagwort, sondern vor Ort gesehen, dass sich bei Dämmung von einer Fassade danach Schimmelprobleme verlagert haben.
Es handelte sich damals um ein MFH im Bergischen Land, der Besitzer hatte den Ostgiebel dämmen lassen, der Rest war ungedämmt, Bj ca. 1960, Fenster Uw = 3,0.
In 2 WE war bereits vor der Dämmaßnahme Schimmel, in den anderen nicht. Das Nutzerverhalten und somit die Feuchteproduktion in den Wohnungen hat sich wohl nach der Maßnahme nicht geändert, es wurde keine Lüftungsanlage o.ä. eingebaut. Das heißt, dass wohl die Feuchtemasse gleich geblieben, die Flächen mit kälterer Oberflächentemperatur kleiner wurden bzw. sich aufgrund von polarisierter Konzentration
besonders an den Übergängen von gedämmten zu ungedämmten Außenwandbereichen a) Schimmel gebildet hat, b) diese Bereiche verstärkte Schimmelbildung in zuvor schon belasteten WE aufgewiesen haben.
Es handelte sich damals um ein MFH im Bergischen Land, der Besitzer hatte den Ostgiebel dämmen lassen, der Rest war ungedämmt, Bj ca. 1960, Fenster Uw = 3,0.
In 2 WE war bereits vor der Dämmaßnahme Schimmel, in den anderen nicht. Das Nutzerverhalten und somit die Feuchteproduktion in den Wohnungen hat sich wohl nach der Maßnahme nicht geändert, es wurde keine Lüftungsanlage o.ä. eingebaut. Das heißt, dass wohl die Feuchtemasse gleich geblieben, die Flächen mit kälterer Oberflächentemperatur kleiner wurden bzw. sich aufgrund von polarisierter Konzentration
besonders an den Übergängen von gedämmten zu ungedämmten Außenwandbereichen a) Schimmel gebildet hat, b) diese Bereiche verstärkte Schimmelbildung in zuvor schon belasteten WE aufgewiesen haben.
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