Hallo an alle,
folgende Frage:
Energetische Berechnung für ein EFH ist erfolgt. Kunde hat alle Ergebnisse und Sanierungsvarianten mündlich und auch schriftlich aufgezeigt bekommen. Alles super. Dann entschieden für ein Effihaus 100. Antrag eingereicht. Kunde möchte Baubegleitung nach kfw. Auftragnehmer (Ich) zu teuer und nun will das jemand anderes machen für weniger Geld. Dieser möchte aber gerne das Berechnungsprogramm bzw die berechnete datei,damit er diese einlesen kann und weiter verwenden kann. Z.B Die Energie Zip Datei von Hottgenroth.
Muss ich die Berechnung rausrücken?
Berechnungsprogramm rausrücken
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Berechnungsprogramm rausrücken
Hallo Martin3333,
ich kenne das Problem. Habe auch schon öfter etwas von anderen E-Beratern übernehmen müssen.
Ich habe jedoch nie die elektronischen Berechnungen von den Vorgängern bekommen. Allerdings würde ich denen auch nicht so recht trauen, da ich am Ende mit meiner Unterschrift nie Berechnungen meines Vorgängers bestätigen würde.
Also, ich würde die elektronischen Berechnungen nicht herausgeben. Die Angaben über Fläche, Ausrichtung und U-Wert sowie die Anlagentechnik sind ja in Deinem Bericht dokumentiert. Die muss Dein Nachfolger schon selbst ins Programm übertragen.
Grüße,
Michael
ich kenne das Problem. Habe auch schon öfter etwas von anderen E-Beratern übernehmen müssen.
Ich habe jedoch nie die elektronischen Berechnungen von den Vorgängern bekommen. Allerdings würde ich denen auch nicht so recht trauen, da ich am Ende mit meiner Unterschrift nie Berechnungen meines Vorgängers bestätigen würde.
Also, ich würde die elektronischen Berechnungen nicht herausgeben. Die Angaben über Fläche, Ausrichtung und U-Wert sowie die Anlagentechnik sind ja in Deinem Bericht dokumentiert. Die muss Dein Nachfolger schon selbst ins Programm übertragen.
Grüße,
Michael
Re: Berechnungsprogramm rausrücken
Wir haben bei uns im Büro dann immer den Standardsatz: "Wir geben PRINZIPIELL keine Daten raus" (mit entsprechender Betonung vorzutragen).
Der Kunde hat die Berechnungsergebnisse in Form eines Beratungsberichts o. ä. bestellt und erhalten.
Wie du auf die Ergebnisse gekommen bist, ist deine Sache. du bist nicht verpflichtet die Berechnungsdatei rauszugeben. Hättest ja auch alles mit dem Taschenrechner ausrechnen können. (haben wir ja gelernt und können wir alle, ...theoretisch)
nebenbei: Ich habe schon Berechnungen von Kollegen übernommen und weiterbearbeitet, aber ich würde immer nur ausgedruckte Daten übernehmen und neu in mein Programm eintragen, und neu rechnen lassen.
Wär mir viel zu riskant, dass irgendwo ein Fehlerchen steckt.
Der Kunde hat die Berechnungsergebnisse in Form eines Beratungsberichts o. ä. bestellt und erhalten.
Wie du auf die Ergebnisse gekommen bist, ist deine Sache. du bist nicht verpflichtet die Berechnungsdatei rauszugeben. Hättest ja auch alles mit dem Taschenrechner ausrechnen können. (haben wir ja gelernt und können wir alle, ...theoretisch)
nebenbei: Ich habe schon Berechnungen von Kollegen übernommen und weiterbearbeitet, aber ich würde immer nur ausgedruckte Daten übernehmen und neu in mein Programm eintragen, und neu rechnen lassen.
Wär mir viel zu riskant, dass irgendwo ein Fehlerchen steckt.
Re: Berechnungsprogramm rausrücken
Guter Ansatz,
aber ist man nicht wirjklich dazu verpflichtet? Es hört sich so an, als wenn der andere EB sich keine Arbeit machen möchte bzw. Deine Datei einfach so übernehmen möchte. Hier zu sagen, das du ja nichts zu verbergen hast und die datei rausrücken solltest halte ich zumindest für fragwürdig. Warum übernimmt er einfach deine berechnung? warum macht er diese nicht selbst? Er muss doch auch unterschreiben. Was ich aber shclimmer finde ist:
Du hast geschrieben, das du das Effizienzhaus beantragt hast. Jetzt wollen die dich nicht mehr. Was nun=? wer haftet dort?
aber ist man nicht wirjklich dazu verpflichtet? Es hört sich so an, als wenn der andere EB sich keine Arbeit machen möchte bzw. Deine Datei einfach so übernehmen möchte. Hier zu sagen, das du ja nichts zu verbergen hast und die datei rausrücken solltest halte ich zumindest für fragwürdig. Warum übernimmt er einfach deine berechnung? warum macht er diese nicht selbst? Er muss doch auch unterschreiben. Was ich aber shclimmer finde ist:
Du hast geschrieben, das du das Effizienzhaus beantragt hast. Jetzt wollen die dich nicht mehr. Was nun=? wer haftet dort?