Folgende Problemstellung:
Zwei Neubauten, ein 2FH und ein 6FH, auf einem gemeinsamen Flurstück mit gemeinsamen Keller, dürfen diese bei der Berechnung mit der gleichen Heizung im EnEV-Nachweis angegeben werden? Also jedes Gebäude hat eine eigene Heizung, Leistung wird entsprechend des Bedarfs aufgeteilt?
Oder darf die Heizung nur einem Gebäude zugeordnet werden und das andere Gebäude muss mit "Nahwärme" versehen werden?
Kann mir hier jemand eine fundierte Auskunft geben?
Freue mich über jede Rückmeldung!
Carsten Sandau
Offenburg
Neubau, 1 Flurstück, 2 Gebäude, 1Keller, 1Heizung?
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Re: Neubau, 1 Flurstück, 2 Gebäude, 1Keller, 1Heizung?
Hallo,
ich werde so umgehen:
Beispiel
Haus 1= Zentale Heizung (Wichtig: Die Heizung muss in dem Haus 1 sein)
alle andere = Nahwärme
Ich hoffe es bringt Sie weiter
ich werde so umgehen:
Beispiel
Haus 1= Zentale Heizung (Wichtig: Die Heizung muss in dem Haus 1 sein)
alle andere = Nahwärme
Ich hoffe es bringt Sie weiter
Re: Neubau, 1 Flurstück, 2 Gebäude, 1Keller, 1Heizung?
Antwort steht in den FAQ der KfW unter 5.10 gemeinsame Heizungsanlage
dazu: "kfw Liste der Technischen FAQ" in google suchen.
dazu: "kfw Liste der Technischen FAQ" in google suchen.
Re: Neubau, 1 Flurstück, 2 Gebäude, 1Keller, 1Heizung?
@energy-conseil und @Petros
Danke für die Antworten.
Inzwischen weiß ich, beides ist korrekt.
bei Nutzung von Fernwärme wird allerdings ein hoher Primärenergiefaktor verwendet, der macht die KfW-Eisntufung kaputt.
Hinweis auf FAQs der KfW war goldrichtig.
Danke!
Danke für die Antworten.
Inzwischen weiß ich, beides ist korrekt.
bei Nutzung von Fernwärme wird allerdings ein hoher Primärenergiefaktor verwendet, der macht die KfW-Eisntufung kaputt.
Hinweis auf FAQs der KfW war goldrichtig.
Danke!