Umbau einer Garage + Anbau an Wohnhaus - Programm 153
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Umbau einer Garage + Anbau an Wohnhaus - Programm 153
Hallo Kollegen,
ein Kunde will die derzeitig neben dem Wohnhaus als eigenständiges Gebäude bestehende Garage mit dem Wohnhaus verbinden und die Garage sowie den Anbau durch das Programm 153 fördern lassen - sprich mind. KfW Eff.h. 70 Standard.
Bitte korrigiert oder bestätigt mich:
Das derzeitige Wohnhaus ist für die Berechnung unerheblich, oder?
In die Berechnung fließt nur die Garage + der Verbindungsbau ein, oder?
Grüße
ein Kunde will die derzeitig neben dem Wohnhaus als eigenständiges Gebäude bestehende Garage mit dem Wohnhaus verbinden und die Garage sowie den Anbau durch das Programm 153 fördern lassen - sprich mind. KfW Eff.h. 70 Standard.
Bitte korrigiert oder bestätigt mich:
Das derzeitige Wohnhaus ist für die Berechnung unerheblich, oder?
In die Berechnung fließt nur die Garage + der Verbindungsbau ein, oder?
Grüße
Re: Umbau einer Garage + Anbau an Wohnhaus - Programm 153
PS: natürlich wird die derzeit bestehende Garage in Wohnraum umgewandelt!
Re: Umbau einer Garage + Anbau an Wohnhaus - Programm 153
Relevant ist, ob der geplante KfW 70 Um / Anbau eine neue eigenständige Wohneinheit ergibt. Dann kann das bestehende Gebäude und das neue Gebäude getrennt betrachtet werden.
Ansonsten: das gesamte Gebäude (Bestand inkl. neuer Anbau) muss als ein Gebäude berechnet werden und muss KfW 70 Standard erreichen, um das Programm 153 Energieeffizient bauen verwenden zu können. Wenn der Anbau < 50 m² Wohnfläche betragen würde, dann könnte das KfW Programm 151 Energieeffizient sanieren verwendet werden.
Wie immer: nachzulesen in der Liste der Technischen FAQ
zu den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen....
da steht unter Punkt 1.14: Bei der Erweiterung eines bestehenden Gebäudes
ist für den Nachweis des
KfW-Effizienzhaus-Standards für den neuen
Gebäudeteil eine getrennte Bilanzierung
grundsätzlich dann zulässig, wenn durch die
Erweiterung eine neue, separate Wohneinheit
geschaffen wird. Die Berücksichtigung trennender
Bauteile erfolgt nach
EnEV2009Anlage 1 Abschnitt 2.6.
Wird durch die Erweiterung jedoch lediglich die
Wohnfläche einer bestehenden Wohneinheit
erweitert, ist eine getrennte Bilanzierung für den
neuen Gebäudeteil nicht zulässig. Die Bilanzierung
muss dann für das Gesamtgebäude aus Bestand
und Erweiterung erfolgen.
Ansonsten: das gesamte Gebäude (Bestand inkl. neuer Anbau) muss als ein Gebäude berechnet werden und muss KfW 70 Standard erreichen, um das Programm 153 Energieeffizient bauen verwenden zu können. Wenn der Anbau < 50 m² Wohnfläche betragen würde, dann könnte das KfW Programm 151 Energieeffizient sanieren verwendet werden.
Wie immer: nachzulesen in der Liste der Technischen FAQ
zu den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen....
da steht unter Punkt 1.14: Bei der Erweiterung eines bestehenden Gebäudes
ist für den Nachweis des
KfW-Effizienzhaus-Standards für den neuen
Gebäudeteil eine getrennte Bilanzierung
grundsätzlich dann zulässig, wenn durch die
Erweiterung eine neue, separate Wohneinheit
geschaffen wird. Die Berücksichtigung trennender
Bauteile erfolgt nach
EnEV2009Anlage 1 Abschnitt 2.6.
Wird durch die Erweiterung jedoch lediglich die
Wohnfläche einer bestehenden Wohneinheit
erweitert, ist eine getrennte Bilanzierung für den
neuen Gebäudeteil nicht zulässig. Die Bilanzierung
muss dann für das Gesamtgebäude aus Bestand
und Erweiterung erfolgen.
Re: Umbau einer Garage + Anbau an Wohnhaus - Programm 153
Hallo Petros,
Danke für die ausführliche Antwort!
Ich gehe weiter davon aus, dass die Bilanzierung getrennt vom Bestandswohngebäude erfolgen kann!
Die Garage wird zu "Essen/Wohnen", im Neubau zwischen Garage und Bestandswohngebäude entsteht "Küche", "Abstellraum", "Diele" und "WC".
Wenn man davon ausgeht, dass man in "Essen/Wohnen" mit 40m² auch schlafen kann, dann ist es wohl als eine separate Wohneinheit zu sehen, oder?
Grüsse
Danke für die ausführliche Antwort!
Ich gehe weiter davon aus, dass die Bilanzierung getrennt vom Bestandswohngebäude erfolgen kann!
Die Garage wird zu "Essen/Wohnen", im Neubau zwischen Garage und Bestandswohngebäude entsteht "Küche", "Abstellraum", "Diele" und "WC".
Wenn man davon ausgeht, dass man in "Essen/Wohnen" mit 40m² auch schlafen kann, dann ist es wohl als eine separate Wohneinheit zu sehen, oder?
Grüsse
Re: Umbau einer Garage + Anbau an Wohnhaus - Programm 153
Als Wohneinheit gilt eine abgeschlossene Wohnung (eigener Zugang, Kochgelegenheit, fließend Wasser und Toilette), die zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und dazu bestimmt ist.
Einliegerwohnungen zählen als separate Wohneinheiten, wenn sie abgeschlossen sind.
Viel Erfolg !
Einliegerwohnungen zählen als separate Wohneinheiten, wenn sie abgeschlossen sind.
Viel Erfolg !
Re: Umbau einer Garage + Anbau an Wohnhaus - Programm 153
So, ich schon wieder
Zu oben genanntem Bauvorhaben folgende Frage:
Der neu geschaffene Wohnraum (eigenständige Wohneinheit) soll per Fußbodenheizung über den bestehenden Ölheizkessel des Hauptgebäudes beheizt werden.
Dieser Kessel wird zusätzlich mit der Wärmerückgewinnung einer sich ebenfalls im Hauptgebäude (Mischnutzung Wohnung + Kleinbetrieb) befindlichen industriellen Maschine versorgt.
Zusätzlich hierzu ist ein Schwedenofen (Leistung derzeit noch unbekannt) im Wohnbereich der Einliegerwohnung vorgesehen.
Warmwasser wird zu 90% aus der Abwärme des Kleinbetriebs gewonnen.
Wie beurteile ich diese Fakten in Hinblick auf den KfW-70-Nachweis?
Wenn ich Fernwärme mit Energieträger Öl hernehme, komme ich dann jemals auf den verlangten Standard?
Wie kann man in der Software den positiven Effekt der WRG der Maschinenabwärme berücksichtigen? Spielt das überhaupt eine Rolle?
Mit der Bitte um Hilfe...
LG
PS: die Verbrauchswerte des Hauptgebäudes (für Wohnung und Betrieb) sind bekannt, meiner Meinung nach aber unerheblich, da lediglich der Nachweis des neuen Gebäudeteils verlangt ist
Zu oben genanntem Bauvorhaben folgende Frage:
Der neu geschaffene Wohnraum (eigenständige Wohneinheit) soll per Fußbodenheizung über den bestehenden Ölheizkessel des Hauptgebäudes beheizt werden.
Dieser Kessel wird zusätzlich mit der Wärmerückgewinnung einer sich ebenfalls im Hauptgebäude (Mischnutzung Wohnung + Kleinbetrieb) befindlichen industriellen Maschine versorgt.
Zusätzlich hierzu ist ein Schwedenofen (Leistung derzeit noch unbekannt) im Wohnbereich der Einliegerwohnung vorgesehen.
Warmwasser wird zu 90% aus der Abwärme des Kleinbetriebs gewonnen.
Wie beurteile ich diese Fakten in Hinblick auf den KfW-70-Nachweis?
Wenn ich Fernwärme mit Energieträger Öl hernehme, komme ich dann jemals auf den verlangten Standard?
Wie kann man in der Software den positiven Effekt der WRG der Maschinenabwärme berücksichtigen? Spielt das überhaupt eine Rolle?
Mit der Bitte um Hilfe...
LG
PS: die Verbrauchswerte des Hauptgebäudes (für Wohnung und Betrieb) sind bekannt, meiner Meinung nach aber unerheblich, da lediglich der Nachweis des neuen Gebäudeteils verlangt ist
Re: Umbau einer Garage + Anbau an Wohnhaus - Programm 153
Weiß echt niemand weiter?
Habe letzten Donnerstag der KfW geschrieben, die melden sich auch nicht...
Nach DIN V 4701-10 Abschnitt 4.2.3 und 4.2.5 ("Weitere Berechnungsfälle") kann die
gemeinsame Heizungsanlage als ein Nahwärmesystem agerechnet werden - allerdings würde dies laut Tabelle für Öl ("fossile Brennstoffe") einen fP von 1,3 bedeuten, was das Ziel KfW70-Haus erheblich erschwert
Die Wärmerückgewinnung der Maschine aus dem Betrieb muss sich doch irgendwie positiv in der Berechnung darstellen lassen??
Ich könnte natürlich auch den Schwedenofen in der umgebauten Garage auf 90% Nutzungsanteil setzen, aber das ist wenig realistisch.
Habe letzten Donnerstag der KfW geschrieben, die melden sich auch nicht...
Nach DIN V 4701-10 Abschnitt 4.2.3 und 4.2.5 ("Weitere Berechnungsfälle") kann die
gemeinsame Heizungsanlage als ein Nahwärmesystem agerechnet werden - allerdings würde dies laut Tabelle für Öl ("fossile Brennstoffe") einen fP von 1,3 bedeuten, was das Ziel KfW70-Haus erheblich erschwert
Die Wärmerückgewinnung der Maschine aus dem Betrieb muss sich doch irgendwie positiv in der Berechnung darstellen lassen??
Ich könnte natürlich auch den Schwedenofen in der umgebauten Garage auf 90% Nutzungsanteil setzen, aber das ist wenig realistisch.
Re: Umbau einer Garage + Anbau an Wohnhaus - Programm 153
Den Ofen darfst Du mit max 10% ansetzen.
Also, ein KfW 70 Haus mit Öl ist auch schon grenzwertig (und schwierig)
Evtl. Solarthermie für Heizung und WW zusätzlich ?
Hinzu wird die Nahwärme der "Wärmerückgewinnung der Maschine" ja bestimmt auch elektrisch oder fossil erzeugt.
Ein KfW 70 Haus sollte ja auch umweltfreundlich sein . . . aber das scheint hier leider nicht der Falls zu sein, oder?
Also, ein KfW 70 Haus mit Öl ist auch schon grenzwertig (und schwierig)
Evtl. Solarthermie für Heizung und WW zusätzlich ?
Hinzu wird die Nahwärme der "Wärmerückgewinnung der Maschine" ja bestimmt auch elektrisch oder fossil erzeugt.
Ein KfW 70 Haus sollte ja auch umweltfreundlich sein . . . aber das scheint hier leider nicht der Falls zu sein, oder?
Re: Umbau einer Garage + Anbau an Wohnhaus - Programm 153
Hallo Petros,
danke für die Antwort.
Umweltfreundlich: naja... geheizt wird ja wie gesagt überwiegend per Stückholz (Schwedenofen), WW und Kältespitzen über Heizanlage des Hauptgebäudes.
Ich finde es schon effizient, wenn die neue Wohneinheit an einem bestehenden System hängt, statt ein neues zu bauen. Und die WRG der Maschinen ist doch schon auch nachhaltig?
Das Hauptgebäude selbst ist auch noch nicht so alt, ich schätze Anfang der 2000er Jahre, dies wird demnächst zudem mit Vollwärmeschutzversehen.
D. h. das Hauptgebäude wird effizienter und relativ dazu die Heizanlage weniger schädlich für die Umwelt.
Vermutlich kann man diese "weichen" Faktoren aber alle nicht für den KfW-Nachweis verwenden, das wird den Kunden nicht freuen - denn 40cm Dämmung um die bestehende Garage oder einen neuen Heizkessel, befeuert z. B. mit Pellets, werde ich ihm nicht vermitteln können.
Ich bin derzeit etwas ratlos...
danke für die Antwort.
Umweltfreundlich: naja... geheizt wird ja wie gesagt überwiegend per Stückholz (Schwedenofen), WW und Kältespitzen über Heizanlage des Hauptgebäudes.
Ich finde es schon effizient, wenn die neue Wohneinheit an einem bestehenden System hängt, statt ein neues zu bauen. Und die WRG der Maschinen ist doch schon auch nachhaltig?
Das Hauptgebäude selbst ist auch noch nicht so alt, ich schätze Anfang der 2000er Jahre, dies wird demnächst zudem mit Vollwärmeschutzversehen.
D. h. das Hauptgebäude wird effizienter und relativ dazu die Heizanlage weniger schädlich für die Umwelt.
Vermutlich kann man diese "weichen" Faktoren aber alle nicht für den KfW-Nachweis verwenden, das wird den Kunden nicht freuen - denn 40cm Dämmung um die bestehende Garage oder einen neuen Heizkessel, befeuert z. B. mit Pellets, werde ich ihm nicht vermitteln können.
Ich bin derzeit etwas ratlos...
Re: Umbau einer Garage + Anbau an Wohnhaus - Programm 153
dionysos hat geschrieben:So, ich schon wieder
Zu oben genanntem Bauvorhaben folgende Frage:
Der neu geschaffene Wohnraum (eigenständige Wohneinheit) soll per Fußbodenheizung über den bestehenden Ölheizkessel des Hauptgebäudes beheizt werden.
Dieser Kessel wird zusätzlich mit der Wärmerückgewinnung einer sich ebenfalls im Hauptgebäude (Mischnutzung Wohnung + Kleinbetrieb) befindlichen industriellen Maschine versorgt.
Zusätzlich hierzu ist ein Schwedenofen (Leistung derzeit noch unbekannt) im Wohnbereich der Einliegerwohnung vorgesehen.
Warmwasser wird zu 90% aus der Abwärme des Kleinbetriebs gewonnen.
Wie beurteile ich diese Fakten in Hinblick auf den KfW-70-Nachweis?
Wenn ich Fernwärme mit Energieträger Öl hernehme, komme ich dann jemals auf den verlangten Standard?
Wie kann man in der Software den positiven Effekt der WRG der Maschinenabwärme berücksichtigen? Spielt das überhaupt eine Rolle?
Mit der Bitte um Hilfe...
LG
PS: die Verbrauchswerte des Hauptgebäudes (für Wohnung und Betrieb) sind bekannt, meiner Meinung nach aber unerheblich, da lediglich der Nachweis des neuen Gebäudeteils verlangt ist
Also das mit der Fußbodenbeheizung ist schon mal eine tolle Idee, kann ich nur wärmstens empfehlen Wir haben auch bei uns verlegt vor ca einem halben Jahr, eine wahre Bereicherung. Da gibt einfach ganz andere Möglichkeiten, es wohnlich zu gestalten. Zusammen mit unseren neuen Möbel der Marke Loddenkemper haben wir uns damit ein wahres Paradies geschaffen!
Also die WRG der Maschine ist auch nachhaltig - daher finde ich, dass von einer soliden Umweltfreundlichkeit gesprochen werden kann. Wie streng sehen deine Kunden das denn? Vielleicht genügt ihnen doch auch deine Beratung, ein Nachweis ist nicht immer erforderlich. Dabei kommt es natürlich an, wie viel Vertrauen deine Kunden zu dir besitzen ..
Grüße
Zuletzt geändert von grummler am 2013-05-27 14:37:52, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Umbau einer Garage + Anbau an Wohnhaus - Programm 153
Hallo grummler, der Kunde wollte einen KfW-Zuschuss, das Bauvorhaben hat sich aber mittlerweile (aus anderen Gründen) erledigt.
Hier die sehr ausführliche Antwort der KfW auf meine Problemstellung:
"Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst folgender Hinweis für Sie:
Bei der Erweiterung bestehender Gebäude durch einen Anbau und/oder durch Ausbau bislang unbeheizter Räume
- kann der neue Gebäudeteil im Programm "Energieeffizient Bauen" dann gefördert werden, wenn in diesem eine oder mehrere neue Wohneinheiten geschaffen werden. Die neuen Wohneinheiten müssen sich dabei im neuen Gebäudeteil befinden. Nur für diesen Fall ist eine getrennte Bilanzierung für den neuen Gebäudeteil zulässig.
- kann die Erweiterung der Wohnfläche einer bestehenden Wohneinheit im Programm "Energieeffizient Sanieren" dann mitgefördert werden, wenn die Wohnfläche um nicht mehr als 50m² erweitert wird. In diesem Fall ist eine getrennte Bilanzierung für den neuen Gebäudeteil nicht zulässig. Die Bilanzierung muss dann für das Gesamtgebäude aus Bestand und Erweiterung geführt werden.
Entsteht die neue Wohneinheit in Ihrem Fall nicht ausschließlich in einem neuen Gebäudeteil, sondern erstreckt sich auch auf das bestehende Gebäude, kann eine Förderung ausschließlich im Programm "Energieeffizient Sanieren"
auf Basis der bestehenden Wohneinheit erfolgen. Kosten können für die Sanierung der bislang insgesamt beheizten Flächen des bestehenden Gebäudes gefördert werden. Die Bilanzierung zum Nachweis eines KfW-Effizienzhauses ist für das Gesamtgebäude aus Bestand und Anbau aufzustellen.
Entsteht die neue Wohneinheit jedoch ausschließlich in einem neuen Gebäudeteil, kann dieser wie vorbeschrieben im Programm "Energieeffizient Bauen" efördert werden. Bei einer getrennten Bilanzierung können Sie wie folgt vorgehen:
Beachten Sie zu Ihrer Anfrage bitte auch die zum 01.03.2013 aktualisierte "Liste der Technischen FAQ", die Sie auf den Seiten der KfW hier finden:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Pa ... auingenieu
re-Energieberater/Tools-Rechner/Online-Bestätigung/
Hinweise zu "Systemgrenzen, Erweiterung von Gebäuden" finden Sie hier unter FAQ Nummer 1.14.
Antworten und Hinweise auf Ihre Fragen zur Bewertung einer gemeinsamen Heizungsanlage finden Sie hier unter FAQ Nummer 5.10 (gemeinsame Heizungsanlage). Danach kann eine gemeinsame Heizungsanlage für einen Gebäudeteil als ein Nahwärmesystem oder alternativ als eine jeweils fiktive eigene Heizungsanlage der gleichen Bauart und Betriebsweise abgebildet werden.
Wird ein Nahwärmenetz aus industrieller Abwärme gespeist, kann nach Auslegung XI-4 der EnEV (Primärenergiefaktoren bei Wärmeversorgungsnetzen) vorgegangen werden. Hier wird wie folgt geregelt:
"... 8. Vor diesem Hintergrund darf bei Wärmenetzen, die deutlich überwiegend durch Abwärme aus industriellen Produktionsprozessen gespeist werden, für Wohngebäude nach DIN V 4701-10:2003-08, geändert durch
A1:2006-12 (Spalte B der Tabelle C.4-1 in der geänderten Norm) derjenige Primärenergiefaktor verwendet werden, der dort für Nah- und Fernwärme angegeben ist, die zu 100 % aus Kraft-Wärme-Kopplung mit fossilen Energieträgern stammt. Für Nichtwohngebäude (und auch Wohngebäude, die nach dem Verfahren in Anlage 1 Nr. 2.1.1. EnEV berechnet werden) findet sich die analoge Regelung in DIN V 18599:2007-02, Teil 1 Tabelle A.1 Spalte B."
Die Auslegung XI-4 wurde zwar zurückgezogen. Nach Aussage des BMVBS kann der zitierte Abschnitt jedoch weiter angewendet werden.
Sie finden die Auslegung auf den Seiten des BMVBS hier:
http://www.bbsr-energieeinsparung.de/cl ... /DE/EnEV/A
uslegungen/Auslegungen/XI04Fernwaerme.html
Ich hoffe, hiermit hilfreich gewesen zu sein und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
xxxxx xxxxxxxx
externe Sachverständige für Gebäudeenergieeffizienz"
--> Leider wäre eine Förderung im KfW-Programm 153 also nicht möglich gewesen, ich hätte den kompletten Gebäudekomplex einbeziehen müssen (erheblicher Mehraufwand!). Allerdings könnte ich für den Primärenergiefaktor fP=0,7 ansetzen ("Nahwärme" mittels KWK aus fossiler Energie Öl).
So jedenfalls habe ich das verstanden...
Hier die sehr ausführliche Antwort der KfW auf meine Problemstellung:
"Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst folgender Hinweis für Sie:
Bei der Erweiterung bestehender Gebäude durch einen Anbau und/oder durch Ausbau bislang unbeheizter Räume
- kann der neue Gebäudeteil im Programm "Energieeffizient Bauen" dann gefördert werden, wenn in diesem eine oder mehrere neue Wohneinheiten geschaffen werden. Die neuen Wohneinheiten müssen sich dabei im neuen Gebäudeteil befinden. Nur für diesen Fall ist eine getrennte Bilanzierung für den neuen Gebäudeteil zulässig.
- kann die Erweiterung der Wohnfläche einer bestehenden Wohneinheit im Programm "Energieeffizient Sanieren" dann mitgefördert werden, wenn die Wohnfläche um nicht mehr als 50m² erweitert wird. In diesem Fall ist eine getrennte Bilanzierung für den neuen Gebäudeteil nicht zulässig. Die Bilanzierung muss dann für das Gesamtgebäude aus Bestand und Erweiterung geführt werden.
Entsteht die neue Wohneinheit in Ihrem Fall nicht ausschließlich in einem neuen Gebäudeteil, sondern erstreckt sich auch auf das bestehende Gebäude, kann eine Förderung ausschließlich im Programm "Energieeffizient Sanieren"
auf Basis der bestehenden Wohneinheit erfolgen. Kosten können für die Sanierung der bislang insgesamt beheizten Flächen des bestehenden Gebäudes gefördert werden. Die Bilanzierung zum Nachweis eines KfW-Effizienzhauses ist für das Gesamtgebäude aus Bestand und Anbau aufzustellen.
Entsteht die neue Wohneinheit jedoch ausschließlich in einem neuen Gebäudeteil, kann dieser wie vorbeschrieben im Programm "Energieeffizient Bauen" efördert werden. Bei einer getrennten Bilanzierung können Sie wie folgt vorgehen:
Beachten Sie zu Ihrer Anfrage bitte auch die zum 01.03.2013 aktualisierte "Liste der Technischen FAQ", die Sie auf den Seiten der KfW hier finden:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Pa ... auingenieu
re-Energieberater/Tools-Rechner/Online-Bestätigung/
Hinweise zu "Systemgrenzen, Erweiterung von Gebäuden" finden Sie hier unter FAQ Nummer 1.14.
Antworten und Hinweise auf Ihre Fragen zur Bewertung einer gemeinsamen Heizungsanlage finden Sie hier unter FAQ Nummer 5.10 (gemeinsame Heizungsanlage). Danach kann eine gemeinsame Heizungsanlage für einen Gebäudeteil als ein Nahwärmesystem oder alternativ als eine jeweils fiktive eigene Heizungsanlage der gleichen Bauart und Betriebsweise abgebildet werden.
Wird ein Nahwärmenetz aus industrieller Abwärme gespeist, kann nach Auslegung XI-4 der EnEV (Primärenergiefaktoren bei Wärmeversorgungsnetzen) vorgegangen werden. Hier wird wie folgt geregelt:
"... 8. Vor diesem Hintergrund darf bei Wärmenetzen, die deutlich überwiegend durch Abwärme aus industriellen Produktionsprozessen gespeist werden, für Wohngebäude nach DIN V 4701-10:2003-08, geändert durch
A1:2006-12 (Spalte B der Tabelle C.4-1 in der geänderten Norm) derjenige Primärenergiefaktor verwendet werden, der dort für Nah- und Fernwärme angegeben ist, die zu 100 % aus Kraft-Wärme-Kopplung mit fossilen Energieträgern stammt. Für Nichtwohngebäude (und auch Wohngebäude, die nach dem Verfahren in Anlage 1 Nr. 2.1.1. EnEV berechnet werden) findet sich die analoge Regelung in DIN V 18599:2007-02, Teil 1 Tabelle A.1 Spalte B."
Die Auslegung XI-4 wurde zwar zurückgezogen. Nach Aussage des BMVBS kann der zitierte Abschnitt jedoch weiter angewendet werden.
Sie finden die Auslegung auf den Seiten des BMVBS hier:
http://www.bbsr-energieeinsparung.de/cl ... /DE/EnEV/A
uslegungen/Auslegungen/XI04Fernwaerme.html
Ich hoffe, hiermit hilfreich gewesen zu sein und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
xxxxx xxxxxxxx
externe Sachverständige für Gebäudeenergieeffizienz"
--> Leider wäre eine Förderung im KfW-Programm 153 also nicht möglich gewesen, ich hätte den kompletten Gebäudekomplex einbeziehen müssen (erheblicher Mehraufwand!). Allerdings könnte ich für den Primärenergiefaktor fP=0,7 ansetzen ("Nahwärme" mittels KWK aus fossiler Energie Öl).
So jedenfalls habe ich das verstanden...