Hallo Kollegen,
folgendes Problem:
Ein Bestandsbau mit 3 Wohngeschossen incl. KG soll mit Zielrichtung KfW 70 umgerüstet werden. Jedoch ist die Sanierung des KG so unrentabel, dass die Massnahmen nur für EG und DG durchgeführt werden sollen. So weit ist die energetische Hülle klar.
Jedoch bedient die Heizungsanlage auch die nicht zu sanierende KG-Wohnung.
Mir ist nicht klar, wie ich die Heizanlage ansetze.
Besten Dank für Hinweise.
Gruß
archos
KG trotz Beheizung in Berechnung weglassen
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: KG trotz Beheizung in Berechnung weglassen
siehe technische FAQ der kfw:
Einizige Möglichkeit ist, die Heizkörper im KG abmontieren und somit zur unbeheizten Zone erklären.
Wie soll das auch gehn: im gesamten Haus hast Du nach der Sanierung niedrige Vorlaufttemperaturen. Und im KG? Da muss der Bewohner dann frieren?
da kann nichts nichts "trixen"1.15 Systemgrenzen, Räume mit fest
eingebauten Heizkörpern
Räume, wie z. B. Keller- oder Dachräume, in denen Heizflächen fest eingebaut sind, müssen beim Nachweis von KfW-Effizienzhäusern im beheizten Gebäudevolumen berücksichtigt werden.
Einizige Möglichkeit ist, die Heizkörper im KG abmontieren und somit zur unbeheizten Zone erklären.
Wie soll das auch gehn: im gesamten Haus hast Du nach der Sanierung niedrige Vorlaufttemperaturen. Und im KG? Da muss der Bewohner dann frieren?