KfW-Einzelmaßnahmen / Wohnen + Gewerbe gemischt
Moderatoren: Administrator, S.Energie
KfW-Einzelmaßnahmen / Wohnen + Gewerbe gemischt
Hallo Kollegen,
ein Kunde will ein bestehendes Wohnhaus in 2 Einheiten teilen, 1x Wohnen und 1x Gewerbliche Nutzung.
Da ein Umbau auf KfW-Eff.Haus-Standard voraussichtlich nicht wirtschaftlich ist, werden u. a. verschiedene Einzelmaßnahmen in Betracht gezogen, z. B. Dachdämmung (derzeit ungedämmt) sowie Wasser-Wärme-Pumpe.
Weiß jemand, wie man das bezüglich der KfW-Anträge behandelt? Wird da nach m² Nutzfläche anteilsmäßig aufgeteilt? Immerhin kämen ja die betreffenden Maßnahmen BEIDEN Einheiten zu Gute, man kann sie ja nicht eindeutig einer Einheit zuordnen!??
Oder gilt die Vorgabe, dass ab eines bestimmten %-Anteils gewerblich genutzten Raums generell nur die KfW-Bedingungen für Gewerbetreibende gelten, unabhängig davon, dass das Haus tatsächlich zu ca. 70% als Wohnraum genutzt wird?
Bin über jede Hilfe dankbar!
ein Kunde will ein bestehendes Wohnhaus in 2 Einheiten teilen, 1x Wohnen und 1x Gewerbliche Nutzung.
Da ein Umbau auf KfW-Eff.Haus-Standard voraussichtlich nicht wirtschaftlich ist, werden u. a. verschiedene Einzelmaßnahmen in Betracht gezogen, z. B. Dachdämmung (derzeit ungedämmt) sowie Wasser-Wärme-Pumpe.
Weiß jemand, wie man das bezüglich der KfW-Anträge behandelt? Wird da nach m² Nutzfläche anteilsmäßig aufgeteilt? Immerhin kämen ja die betreffenden Maßnahmen BEIDEN Einheiten zu Gute, man kann sie ja nicht eindeutig einer Einheit zuordnen!??
Oder gilt die Vorgabe, dass ab eines bestimmten %-Anteils gewerblich genutzten Raums generell nur die KfW-Bedingungen für Gewerbetreibende gelten, unabhängig davon, dass das Haus tatsächlich zu ca. 70% als Wohnraum genutzt wird?
Bin über jede Hilfe dankbar!
Re: KfW-Einzelmaßnahmen / Wohnen + Gewerbe gemischt
Tja... ich würde das über KfW Programm 152 für Privatbereich + 244 (Gewerbe) anteilsmäßig machen.
244 ist leider nur ne Menge Arbeit.
244 ist leider nur ne Menge Arbeit.
Re: KfW-Einzelmaßnahmen / Wohnen + Gewerbe gemischt
Danke Petros,
leider finde ich unter dem Programm 244 nicht die Informationen die mich interessieren.
Dort steht immerhin:
2)
Sanierung und Neubau von Gebäuden:
Gefördert wird die Sanierung eines Gebäudes, wenn der Jahres- Primärenergiebedarf Qp nach der Sanierung mindestens den Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) für einen Neubau entspricht und der spezifische Transmissionswärmetransferkoeffizient HT ́ den errechneten Wert des Referenzgebäudes um nicht mehr als 20 % überschreitet, bezogen auf das EnEV Neubau-Niveau (Berechnung siehe "Bestätigung zum Kreditantrag KfW- Energieeffizienzprogramm" - Formularnummer 600 000 2223)
...
Die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf Qp und den spezifischen Transmissionswärmetransferkoeffizient HT ́ nach der EnEV 2009 sind bei Antragstellung von einem Sachverständigen (Ausstellungsberechtigter nach § 21 EnEV für Nichtwohngebäude oder einer nach Landesrecht berechtigten Person für die Ausstellung oder Prüfung der Nachweise nach der EnEV für Nichtwohngebäude) in der "Bestätigung zum Kreditantrag KfW-Energieeffizienzprogramm" (Formularnummer
600 000 2223) zu quantifizieren und zu bestätigen.
Das heißt, dass ich Qp und HT' berechnen müsste, das meinst Du wohl mit "jede Menge Arbeit", oder?
Außerdem bin ich mir echt nicht sicher, ob man dass so einfach anteilsmäßig aufteilen kann.
Hab mal der KfW geschrieben und bin gespannt wann / wie die antworten
Falls jemand hierüber noch mehr Erfahrungen hat, nur zu...
leider finde ich unter dem Programm 244 nicht die Informationen die mich interessieren.
Dort steht immerhin:
2)
Sanierung und Neubau von Gebäuden:
Gefördert wird die Sanierung eines Gebäudes, wenn der Jahres- Primärenergiebedarf Qp nach der Sanierung mindestens den Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) für einen Neubau entspricht und der spezifische Transmissionswärmetransferkoeffizient HT ́ den errechneten Wert des Referenzgebäudes um nicht mehr als 20 % überschreitet, bezogen auf das EnEV Neubau-Niveau (Berechnung siehe "Bestätigung zum Kreditantrag KfW- Energieeffizienzprogramm" - Formularnummer 600 000 2223)
...
Die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf Qp und den spezifischen Transmissionswärmetransferkoeffizient HT ́ nach der EnEV 2009 sind bei Antragstellung von einem Sachverständigen (Ausstellungsberechtigter nach § 21 EnEV für Nichtwohngebäude oder einer nach Landesrecht berechtigten Person für die Ausstellung oder Prüfung der Nachweise nach der EnEV für Nichtwohngebäude) in der "Bestätigung zum Kreditantrag KfW-Energieeffizienzprogramm" (Formularnummer
600 000 2223) zu quantifizieren und zu bestätigen.
Das heißt, dass ich Qp und HT' berechnen müsste, das meinst Du wohl mit "jede Menge Arbeit", oder?
Außerdem bin ich mir echt nicht sicher, ob man dass so einfach anteilsmäßig aufteilen kann.
Hab mal der KfW geschrieben und bin gespannt wann / wie die antworten
Falls jemand hierüber noch mehr Erfahrungen hat, nur zu...
Re: KfW-Einzelmaßnahmen / Wohnen + Gewerbe gemischt
Oh nein, ich glaube Du meintest mit dem Mehraufwand die Berechnung nach DIN V 18599-2, da müsste ich mein Hottgenroth erstmal upgraden; außerdem arbeite ich in der Regel nicht nach DIN V18599.
Das ist bitter... und außerdem fraglich, ob man mit den verlangten Anforderungen das Förderziel überhaupt erreicht.
Mann o mann... dieser Förderdschungel.
Das ist echt zum verzweifeln!
Das ist bitter... und außerdem fraglich, ob man mit den verlangten Anforderungen das Förderziel überhaupt erreicht.
Mann o mann... dieser Förderdschungel.
Das ist echt zum verzweifeln!
Re: KfW-Einzelmaßnahmen / Wohnen + Gewerbe gemischt
Hallo Leute,
bezüglich der "Mischnutzung" von Gebäuden habe ich nun das hier gefunden:
http://www.bbsr-energieeinsparung.de/cl ... aeude.html
Nachdem mein Kunde Freiberufler (Musiker) ist, d. h. die gewerbliche genutzten Teile des Gebäudes sich nicht "hinsichtlich der Art ihrer Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden" könnte ich den gewerblichen Teil wie Wohnraum behandeln.
Nach meiner Auffassung müsste die Bilanzierung dann auch nicht per DIN 18599 erfolgen!!?
Wie sich das für eventuelle KfW-Förderungen auswirkt verstehe ich aber immer noch nicht.
Wie wird der gewerbliche Teil dann (weil "wohnraumähnlich") behandelt?
Mein Kunde tritt ja im Endefffekt 2x in Erscheinung, 1x als Privatperson, 1x als Gewerbetreibender, den gewerblichen Teil will er ja auch steuerlich so absetzen.
bezüglich der "Mischnutzung" von Gebäuden habe ich nun das hier gefunden:
http://www.bbsr-energieeinsparung.de/cl ... aeude.html
Nachdem mein Kunde Freiberufler (Musiker) ist, d. h. die gewerbliche genutzten Teile des Gebäudes sich nicht "hinsichtlich der Art ihrer Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden" könnte ich den gewerblichen Teil wie Wohnraum behandeln.
Nach meiner Auffassung müsste die Bilanzierung dann auch nicht per DIN 18599 erfolgen!!?
Wie sich das für eventuelle KfW-Förderungen auswirkt verstehe ich aber immer noch nicht.
Wie wird der gewerbliche Teil dann (weil "wohnraumähnlich") behandelt?
Mein Kunde tritt ja im Endefffekt 2x in Erscheinung, 1x als Privatperson, 1x als Gewerbetreibender, den gewerblichen Teil will er ja auch steuerlich so absetzen.
Re: KfW-Einzelmaßnahmen / Wohnen + Gewerbe gemischt
Meiner Meinung nach musst Du den gewerblichen über 244 durchführen. Ich habe das bisher immer so gemacht und es gab keine Probleme. Nur wie Du schon richtig bemerkt hast, muss Du eben für den gewerblichen teil nach der 18599 komplett berechnen.
Außerdem wird bei diesem Program der Zinssatz anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Kunden-Sicherheiten eingestuft.
Daher sollte Dein Kunde erst bei der Bank abklären, ob er von der Bank in so einer Klasse eingestuft wird, dass sich der ganze Aufwand lohnt. Manchmal bietet die Hausbank günstigere Kredite und Du musst garnichts berechnen.
Viele Erfolg,
Petros.
Außerdem wird bei diesem Program der Zinssatz anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Kunden-Sicherheiten eingestuft.
Daher sollte Dein Kunde erst bei der Bank abklären, ob er von der Bank in so einer Klasse eingestuft wird, dass sich der ganze Aufwand lohnt. Manchmal bietet die Hausbank günstigere Kredite und Du musst garnichts berechnen.
Viele Erfolg,
Petros.