die KfW schreibt in ihren FAQ:
Verstehe ich das jetzt richtig:bezüglich der Berücksichtigung der Rollladenkästen schreibt die KfW:
Nach DIN 4108-2: 2013-02 Anhang bestehen zwei Möglichkeiten
für die Berücksichtigung von Rollladenkästen beim
wärmetechnischen Nachweis. Danach können Rollladenkästen
a) übermessen werden, wobei der Einfluss des
Rollladenkastens inklusive Einbausituation bei den
Wärmebrücken berücksichtigt wird.
b) als Einbau- und Aufsatzkästen als flächige Bauteile mit
ihrem U-Wert und ihrer Fläche berücksichtigt werden.
Die Bauteilzuordnung erfolgt dabei entsprechend der Zuordnung
der DIN 4108-2 Anhang A Bild A.2. Danach werden Einbau- und
Aufsatzkästen dem Bauteil “Außenwand“ zugeordnet und
Vorsatz- und Miniaufsatzkästen dem Bauteil “Fenster“.
bei a) : ich lasse den Rolladenkasten einfach als Bauteil weg, die Fläche des Rollladenkastens ordne ich der Außenwand mit dem U-Wert der Außenwand zu. Der pauschale Wärmebrückenzuschalg von 0,1 berücksichtigt die Einbausituation?
Somit wäre es ja total egal (wenigstens für die Berechnung) welche Qualität an Rollladenkasten verwendet wird . . . ?
Grüße,
Ernst