Ich habe eine Bilanzierungsfrage in Bezug zur KfW FAQ 5.12 Solaranlage zur
Heizungsunterstützung, Deckungsanteile von …
Ich plane eine Solaranlage mit Trinkwasser + Heizungsunterstützung:
Ich verstehe, dass die max. solare Heizungsunterstützung 10% beträgt, wenn die Kollektorfläche Ac nach der DIN DIN V 4701 -10 Abschnitt 5.1.4.1.1 berechnet wurde und die dann installierte Ac mind. 1,8 mal so groß wird.
Angenommen, ich installiere die Kollektorfläche jedoch 3 mal so groß wie nach DIN V 4701 -10 Abschnitt 5.1.4.1.1 berechnet.
Der solare Anteil für die Heizungsunterstützung bleibt dann wie in der Vorschrift bei 10%.
Aber: Wie groß darf dann der rechnerische Kollektorfläche Ac für die Trinkwasserversorgung angesetzt werden?
a) 1,0-fache Kollektorfläche Ac nach DIN V 4701 -10 Abschnitt 5.1.4.1.1. Hier wäre es also egal, ob ich eine viel größere Solarthermie installieren würde.
oder
b) die wirklich installierte Kollectorfläche Ac dividiert durch 1,8 ? Somit würde das Verhältnis von Heizungsanteil zu Trinkwasseranteil von 1:1,8 erhalten bleiben.
Grüße,
Petros
KfW Bilanzierung einer Solarthermischen Anlage
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