Warmlufterzeuger


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Gast

Beitrag von Gast » 2003-01-14 13:09:00

Für eine Sporthalle ist ein Wärmebedarfsausweis zu erstellen. Die Beheizung des Gebäudes erfolgt über einen ölbetriebenen Warmlufterzeuger, der die Warmluft in die Räume einbläßt. Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich den Heizungsstrang auslegen muss.

m.wattenbach
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Beitrag von m.wattenbach » 2003-01-15 11:01:00

Hallo,

ein Wärmebedarfsausweis wird für ein Gebäude mit niedriger Innentemperatur (12-19°C) ausgestellt (Auswahl beim Anlegen eines neuen Projekts). Hierfür müssen Sie die Anlagentechnik gar nicht erfassen, da nur Ht und nicht der Primärenergiebedarf durch die EnEV beurteilt wird.

Für Nichtwohngebäude mit normaler Innentemperatur und Lüftungs- oder RLT-Anlagen gibt es momentan die Empfehlung (z.B. von Prof. Wolff, Obmann der DIN 4701-10) sich auf §3 Abs. 3 der EnEV zu beziehen. Die sehr weite Auslegung dieses Paragraphen auf alle Fälle, die mit der DIN 4701-10 zur Zeit nicht berechnet werden können, wird auch vom Bauministerium empfohlen. (Eine Novellierung der EnEV ist für das Frühjahr angekündigt). Demnach müssen Sie die Anlagentechnik wie im Fall der niedrigen Innentemperaturen gar nicht bewerten. Sie müssen jedoch erhöhte Anforderungen an Ht einhalten (76% des EnEV-Grenzwerts).

Ansonsten gehen Sie bei der Erfassung eines Gebäudes mit normaler Innentemperatur, das ausschließlich über die Lüftung beheizt wird, im Energieberater folgendermaßen vor:
Sie legen einen neuen Heizungsstrang (ohne Vorgaben) an und wählen eine Lüftungsanlage aus und kreuzen die Checkbox "Beheizung ausschließlich über Lüftungsanlage" an. Im Erfassungsdialog zur Lüftungsanlage wählen Sie bei der Art des Heizregisters "wasserbeheizt" aus. Nun können Sie einen beliebigen Wärmeerzeuger für die Versorgung der Luftheizung wie gewohnt erfassen.

Allg. Anmerkung zum Heizregister: Beim Heizregister gibt es die drei Arten: elektrisch beheizt, gasbeheizt und wasserbeheizt. Bei der elektrischen Beheizung und der Gasbeheizung wird die Wärme direkt im Heizregister erzeugt (, wobei die Möglichkeit gasbeheizt in der DIN 4701-10 vorgesehen ist, aber zur Zeit noch nicht berechnet werden kann ?!). Wasserbeheizt bedeutet, dass die Wärme wie bei einer Zentralheizung (z.B. durch einen Heizkessel) erzeugt wird und über Warmwasserleitungen zum Heizregister geleitet wird.


mfg Manfred Wattenbach


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