Gilt das EEWärmeG auch für Gebäudeerweiterungen (von NWG)?
Das Gebäude hat eine Nutzung als Lager und Büro und wird unter ein bestehendes Dach eingestellt. Ist das als Erweiterung zu betrachten?
Wie können bei der beschriebenen Nutzung die Anforderungen des EEWärmeG umgesetzt werden?
NWG + EEWärmeG
Moderatoren: Administrator, S.Energie