Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Erstellung eines Energieausweises für einen Kunden möchte ich gern einen wasserführenden Kaminofen berücksichtigen, der mit Stückholz betrieben wird. Dieser wird 60 % der erzeugten Wärme an das Heizsystem abgeben. Er ist daher als zentraler Wärmeerzeuger anzusehen.
Die Grundlast wird von einem Brennwertgerät mit Erdgas übernommen.
Zusätzlich plant der Kunde eine solare Heizungsunterstützung, die ich pauschal mit 10 % angenommen habe.
Wie hoch darf ich den Deckungsanteil des wasserführenden Kaminofens annehmen.
Ich freue mich sehr auf Ihre Antworten und danke im Voraus.
Jutta Steinkamp
Wasserführender Kaminofen
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