Habe folgende Frage:
Gemäß EnEV, §4 Neubau Nichtwohngebäude, werden Anforderungen an den mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten gemäß Anlage 2 Tabelle 2 gestellt.
Heißt das, dass die U-Werte des Referenzgebäudes (Anlage 2, Tabelle 1) durchaus im einzelnen überschritten werden dürfen, wenn der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient des jeweiligen Bauteils eingehalten wird ?
Für Antworten bedanke ich mich jetzt schon im voraus.
MfG
Fender
NWG Neubau, Mittlerer U-Wert
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: NWG Neubau, Mittlerer U-Wert
Hallo,
da keine Antwort kommt, habe ich jetzt mal ein bischen recherchiert, und beantworte die Frage nun selbst. Vieleicht interresierts ja auch andere:
Das tatsächlich berechnete/errichtete Gebäude darf von der Ausstattung des Referenzgebäudes abweichen, dabei aber maximal den Primärenergiebedarf und den mittleren U-Wert der jeweiligen Bauteilgruppe des theoretischen Referenzgebäudes aufweisen. Eine „schlechtere“ Ausstattung in einem Bereich muss man also durch eine „bessere“ in einem anderen Bereich kompensieren. Die oben genannten Werte sind ausschließlich Referenzwerte und keine Maximalanforderungen!
Der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108T2 muss aber trotzdem eingehalten werden.
Schönen Tag noch
Fender
da keine Antwort kommt, habe ich jetzt mal ein bischen recherchiert, und beantworte die Frage nun selbst. Vieleicht interresierts ja auch andere:
Das tatsächlich berechnete/errichtete Gebäude darf von der Ausstattung des Referenzgebäudes abweichen, dabei aber maximal den Primärenergiebedarf und den mittleren U-Wert der jeweiligen Bauteilgruppe des theoretischen Referenzgebäudes aufweisen. Eine „schlechtere“ Ausstattung in einem Bereich muss man also durch eine „bessere“ in einem anderen Bereich kompensieren. Die oben genannten Werte sind ausschließlich Referenzwerte und keine Maximalanforderungen!
Der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108T2 muss aber trotzdem eingehalten werden.
Schönen Tag noch
Fender