Hallo zusammen,
wenn man den Gleichwertigkeitsnachweis nachBeiblatt 2 führt und ein Fensteranschluss - wegen abweichender Bauart - exakt berechnet werden muss, welchen Wert nimmt man dann als U-Wert für das Fenster"Paneel"
1.- den Wert, der im Beiblatt unter den Randbedingungen vorgegeben ist- nämlich dicke 70 mm und Lambda 0,13
oder 2.) den wirklichen Wert des Rahmens, z.B: 82 mm und Lambda 0,078
oder 3.) den Umgerechneten U-Wert des Fensters in ein Paneel der Breite des echten Fensterrahmens?
oder 4.) den Umgerechneten U-Wert des Fensters in ein Paneel mit 70 mm breite?
Wenn ich das Modell nachbaue, erscheint mir nur Antwort 2 oder 3 sinnvoll, aber nach Sinn frage ich nicht, ich möchte gerne wissen, wie es wirklich richtig ist. (egal ob die Ergebnisse mal gleich und mal fast gleich sind).
Also 1., 2., 3., oder 4.?
Vielen Dank für Eure Mühe
Grüße von Ole Ott
Gleichwertigkeitsnachweis - Fensteranschluss
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Gleichwertigkeitsnachweis - Fensteranschluss
Antwort 2 natürlich,
es geht ja um die tatsächliche Ausführung
des Anschlusses.
es geht ja um die tatsächliche Ausführung
des Anschlusses.