Hallo Kollegen!
Ich bearbeite zur Zeit ein BAFA-Bericht eines MFH BJ1982 mit integriertem Schwimmbad im EG (ca. 25kbm). Die Schwimmbadluft (Wohnflächenanteil ca. 19%) wird von einer Combitherm Luft-Wasser-Wärmepumpe (SE30 - Heizleistung 15kW) entfeuchtet und die gewonnene Wärme in den Beckenwasserkreislauf zurück gegeben.
Da Schwimmbecken bei der Energieberatung nicht betrachtet werden müssen ("Privatvergnügen des Bauherren") werde ich auch diese Anlage nicht weiter berücksichtigen, da ich Sie zum Energiekreislauf "Schwimmbecken" rechne. Teilen Sie diese Einschätzung?
Besten Dank für jede Rückmeldung!
Schwimmbad/ Entfeuchtungsanlage berücksichtigen?
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Re: Schwimmbad/ Entfeuchtungsanlage berücksichtigen?
Hallo Energieflux,
also, den Part über "Privatvergnügen des Bauherren" habe ich jetzt in keiner DIN oder ENEV gefunden.
KfW FAQ: "
Grüße,
Petros
also, den Part über "Privatvergnügen des Bauherren" habe ich jetzt in keiner DIN oder ENEV gefunden.
KfW FAQ: "
Nach § 1 Absatz 1 Satz 2 EnEV2009
unterliegt Prozessenergie - und somit die
Schwimmbadtechnik - nicht der EnEV."
Grüße,
Petros