hier ein kleiner Ausblick auf eine zukünftige Berechnungsmöglichkeit

Für den Fall eines Anbaus kann zur Zeit der geforderte EnEV-Nachweis nicht erbracht werden, da alte Anlagen (oder Anlagen die zusätzlich noch das Restgebäude beheizen) nach DIN 4701-10 nicht rechenbar sind.
Man möchte disesen Fall daher unabhängig von dem tatsächlich vorhandenen Wärmeerzeuger berechenbar machen. Der diskutierte Lösungsansatz sieht vor, man betrachte bei der Gebäudeberechnung nur den Anbau und setze im Anlagenteil als Wärmeerzeuger den Fall "Nahwärme aus Heizwerken mit fossilem Brennstoff" an (Aufwandszahl für Nahwärmeübergabestation 1,01 für Heizung, 1,14 für Warmwasser und Primärenergiefaktor 1,3). Der Rest (Verteilung und Übergabe) ist wie gehabt zu erfassen und zu berechnen.
Achtung, dies ist momentan noch kein gültiges Berechnungsverfahren nach EnEV, könnte es aber bereits im Frühjahr nach der geplanten kleinen Novellierung der EnEV werden. Ich persönlich finde dies eine pragmatische, gut handhabbare Lösung für den Problemfall Anbau.
Mit frendlichen Grüssen
Manfred Wattenbach