Hallo,
ich bin mit folgendem Problem konfrontiert.
In einem alten Wohnhaus ist der Keller teilweise beheizt.
Aus der Baubeschreibung geht der Aufbau der Bodenplatte nicht hervor.
Frage 1: Wenn aus der Baubeschreibung keine Dämmung der Bodenplatte hervorgeht, also keine Randdämmung 5 m waagerecht oder 2 m senkrecht, wird doch generell ohne Randdämmung gerechnet? Gibt es hier irgendwo einen Hinweis, ab wann Randdämmung vorgeschrieben ist? Baujahr? Welche Dicke der Bodenplatte nimmt man an?
Frage 2: In alten Häusern wurde oft keine Bodenplatte gegossen, Mauerwerk steht auf Streifenfundamente. In den einzelnen Kellerräumen wurde dann ca- 3 - 5 cm Estrich auf das Erdreich (Lette) aufgebracht. Muß hier auch der Umfang eingegeben bzw. berücksichtigt werden? Für den U-Wert rechne ich dann nur mit z.B. 5cm Estrich gegen Erdreich?
Frage 3: Wenn in einem Wohnhaus ein Kellerraum in der Mitte beheizt ist (alle anderen Kellerräume sind unbeheizt, z.B. Kellerabgang ist beheizt und offen), dann brauche ich doch keinen Umfang einzugeben (Maß B')? Ich rechne nur die die Grundfläche des Kellers gegen Erdreich?
Frage 4: Wenn der beh. Keller oder Kellerabgang an einer Außenseite liegt, rechne ich auch nur mit dem Umfang der an der Außenseite liegt?
Schon mal Danke für Antworten
Gruß
ahenergie
Bodenplatten, Kellerböden
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