Definition thermische Hülle


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Winkelhahn
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Definition thermische Hülle

Beitrag von Winkelhahn » 2003-03-24 22:37:27

Wie definiert sich der Begriff thermische Hülle?

In den Begriffsbestimmungen der ENEV ist die Rede von "... beheizte Räume solche Räume, die auf Grund bestimmungsgemäßer Nut-
zung direkt oder durch Raumverbund beheizt werden,".

Gehören demnach Räume wie z. bsp Kellerräume oder nichtgenutzte Dachgeschosse, die keinen Heizkörper enthalten dazu?
In welchem Fall wird ein Raum durch den Verbund beheizt. Gilt dabei ein bestimmter U-wert?


Oder ein weiterer Fall:
Für die Energieberatung an einem Altbau sind im Keller Heizkörper installiert, diese werden jedoch nie benutzt und das EG ist nicht zum Keller wärmegedämmt. Ist es sinnvoll den Keller zum beheizten Volumen hinzuzurechnen?

MfG
Winkelhahn :roll:

flohr
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Beitrag von flohr » 2003-04-01 10:08:53

Hallo Herr Winkelhahn,
es sind alle Räume zu erfassen in denen eine Heizung ist und auch benutzt werden kann.
Durch den Raumverbund mitbeheizte Räume sind zum Beispiel innen liegende Flure, die passiv durch die angrenzenden Räume mit beheizt werden. Sind im Keller Heizungen, so sind diese Räume potentiell beheizbare Räume und gehören in die Hülle, die Heizungen werden wohl auch mit Grund in diese Räume gebaut worden sein. Sollen die Räume auf Dauer nicht beheizt werden, so sollten die Heizkörper demontiert und dann die Räume nicht mehr in der Hüllfläche Berücksichtigung finden!
Machen Sie eine Energieberatung und rechnen diese Räume nicht mit ein und eine neue Heizungsanlage wird eingebaut, so ist diese Anlage unter Umständen nicht in der Lage bei Nutzungsänderung der Kellerräume und Wiedernutzung der Heizkörper die gesamte Hülle auf eine gewünschte Temperatur zu bringen! :(
mfg
Flohr

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