U-Wert bei Innendämmung + 0,10W/m2k ?


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Elke Duda
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U-Wert bei Innendämmung + 0,10W/m2k ?

Beitrag von Elke Duda » 2006-06-29 12:04:18

Folgendes steht im Energieberatungsbericht (Energieberater 5.10) unter den Tabellen:

... Bei Innendämmung erhöht sich der Maximalwert (U-Wert) um 0,10 W/m²K.......

Stimmt das, und wo steht es geschrieben?

Vielen Dank für eine Antwort.
E. Duda, Architektin/Gebäudeenergieberaterin

Ingmar Türk
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Beitrag von Ingmar Türk » 2006-09-14 09:59:10

Die Maximal-U-Werte nach EneV können Sie der EnEV entnehmen.
Siehe Energieberater/Hauptmenü/Hilfe, dort ist diese als PDF hinterlegt.

Elke Duda
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Beitrag von Elke Duda » 2006-09-14 11:15:20

Das ist bekannt ... EnEV Anhang 3 Tab. 1, aber dort finde ich nichts zu der angeblichen Sonderregelung "... bei Innendämmung U-Wert 0,45/0.35 + 0,10W/m2k!?
Also wo genau soll es stehen?
E. Duda, Architektin/Gebäudeenergieberaterin

m.wattenbach
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Beitrag von m.wattenbach » 2006-09-15 17:10:35

Hallo,

dies steht für die Sanierung bestehender Wände implizit in der Tabelle 1 im Anhang 3 der EnEV - für die Maßnahmen b), d) und e) gilt U_max=0.35, für Maßnahme c) "auf der Innenseite Bekleidung oder Verschalungen aufgebracht werden" gilt U_max=0.45 - also + 0.10 (streng genommen gilt dies in der Tat auch für Maßnahme e) "neue Ausfachungen in Fachwerkwänden"). Bei Kerndämmung mehrschaligen Mauerwerks muss nur der bestehende Hohlraum mit Dämmstoff ausgefüllt werden.

Den gesamten Anhang 3 in wenige verständliche Sätze zusammenzufassen ist sicherlich nicht ganz einfach - falls die Grenzwerte für einige Sonderfälle mal nicht ganz stimmen sollten, kann die Ausgabe der Grenzwerte in der Tabelle in den Druckoptionen übrigens deaktiviert werden.

Viele Grüße,

Manfred wattenbach

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Beitrag von Elke Duda » 2006-09-16 13:27:50

Sehr geehrter Herr Wattenbach,

Sie meinen anstatt 0,45 muß 0,35 eingehalten werden.

Nach ihrer Aussage zu urteilen handelt es sich dann aber um eine falsche Formulierung im Programm:

In der Tabelle zur Gebäudehülle gibt das Programm den nach EnEV maximal U-Werte für das veränderte Bauteil -Außenwand-, bei Fall 1b der Tabelle 1, mit 0,35 an und schreibt dann!! im Untertitel: UmaxEnEV* .....*Die angegebenen Maximalwerte gelten für Dämmungen auf der kalten Außenseite. Bei Innendämmung erhöht sich der Maximalwert um 0,10 W/m²K."
Was so zu verstehen ist, als müßten bestehende Außenwände mit Innendämmung 0,25 einhalten!?

Dahingehend richtete sich meine Frage, und Behauptung ..das kann nicht sein! Also mißverständliche Fomulierung?
E. Duda, Architektin/Gebäudeenergieberaterin

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Beitrag von m.wattenbach » 2006-09-28 14:12:38

Ich sehe nun auch, dass die Formulierung missverstanden werden kann und sie wird von uns nochmal überdacht.

Gemeint ist, dass sich der Maximalwert bei Innendämmung "wertmäßig" um 0.10 W/m²K "erhöht" - wodurch die Anforderung an die Dämmung "reduziert" wird.

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