
Hallo Martin,
vielen Dank für Deine erste Antwort.
Anscheinend ist es ja dann zulässig die Gebäude getrennt zu bemessen, oder ?
Die Anlage selber läuft über einen Heizverteiler bzw. Pumpe. Wärmemengenzähler sind nicht installiert. Man hat das " neue " Gebäude in 1995 einfach angehängt.
Wenigstens sehe ich das so. DIe Anlage an sich ist eh schon hinfällig ( 1988 ) Gas-Konstandbrenner, so dass ich in Bezug auf den NnEV Nachweis freie Gestaltungsmöglichkeiten habe.
Muss dabei der Anbau mit berücksichtigt werden ?
Ach so, die Anlage selber steht im Altbau, sämtliche Verteilleitungen sind ungedämmt, sogar an der Anlage die Leitungen sind völlig nackt. ( Was sich der Schornsteinfeger wohl dabei gedacht hat ) Der BH findet das auch noch recht nützlich, weil er über die Außenwände Feuchtigkeit im Keller hat. Das hält sich zwar noch in Grenzen aber ich denke auf lange Sicht wird er da um eine Kellerabdichtung nicht herum kommen.
In Bezug auf mein Problem habe ich übrigens eine Referentin der HWK in ..... befragt, helfen konnte sie mir aber auch nicht
Ich würde mich also freuen zu erfahren, wie ich nun vorgehen muss, ohne bei einer Überprüfung auf die Nase zu fallen ..........
Eine brauchbare Info auf die Schnelle kann ich bei der KfW nämlich auch nicht bekommen und die Zeit drängt.
Lieben Dank - Ray -