Folgender Sachverhalt: Bei einem Wohnhaus wird das Dachgeschoss nachträglich ausgebaut, die Erweiterung der beheizten Nutzfläche ist größer als 50 m². Gleichzeitig wird am gesamten Haus ein WDVS angebaut.
Welcher Nachweis /welche Nachweise müssen geführt werden? Für den erweiterten Teil der Nachweis wie für Neubauten und für den "alten" Teil der Nachweis mit Umbauzuschlag? Oder noch anders?
Danke
Dachausbau+Fassadendämmung; welcher Nachweis?
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Dachausbau+Fassadendämmung; welcher Nachweis?
Bauteilnachweis geht für beides, weil Bestandsgebäude.
Wenn die Fenster und Anlagentechnik auch neu sind, macht aber ein Nachweis
des gesamten Gebäudes als NW im Bestand mit 40% Zuschlag doch keine Probleme.(BILANZ)
Im Bestand geht Bauteilverfahren immer.
Wenn die Fenster und Anlagentechnik auch neu sind, macht aber ein Nachweis
des gesamten Gebäudes als NW im Bestand mit 40% Zuschlag doch keine Probleme.(BILANZ)
Im Bestand geht Bauteilverfahren immer.
Re: Dachausbau+Fassadendämmung; welcher Nachweis?
Hallo,
wenn auch etwas spät geantwortet, aber bei mir gerade wieder aktuell:
He, dax: Warum Immer?? bei Nutzungserweiterung im Dachausbau von bisher unbeheizten Räumen über 50m2 gilt nach EnEV 07 §9 (6) -> §3 (3) Satz 2 -> HT = 76%. Allein weiß ich nicht 76% von Neubaustandard oder von Altbauanforderung (140% v. Neubau)?
Nur bei Sanierung beheizter Räume ist Bauteilanchweis nach §9 (1) ausreichend, oder eben ggf. Bedarfsberechnung für E-Ausweis.
Gruß, E.D.
wenn auch etwas spät geantwortet, aber bei mir gerade wieder aktuell:
He, dax: Warum Immer?? bei Nutzungserweiterung im Dachausbau von bisher unbeheizten Räumen über 50m2 gilt nach EnEV 07 §9 (6) -> §3 (3) Satz 2 -> HT = 76%. Allein weiß ich nicht 76% von Neubaustandard oder von Altbauanforderung (140% v. Neubau)?
Nur bei Sanierung beheizter Räume ist Bauteilanchweis nach §9 (1) ausreichend, oder eben ggf. Bedarfsberechnung für E-Ausweis.
Gruß, E.D.
E. Duda, Architektin/Gebäudeenergieberaterin
Re: Dachausbau+Fassadendämmung; welcher Nachweis?
Hallo,
die 76% Regelung gibt es in der EnEV 2009 nicht mehr.
Gruß Dax
die 76% Regelung gibt es in der EnEV 2009 nicht mehr.
Gruß Dax
Re: Dachausbau+Fassadendämmung; welcher Nachweis?
Schon klar, aber es sind immer noch BV nach EnEV 07 zu betrachten, so in meinem Fall.
E. Duda, Architektin/Gebäudeenergieberaterin