Wahlfreiheit bei Energieausweisen für Baujahr nach 1965


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Blumenschein
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Wahlfreiheit bei Energieausweisen für Baujahr nach 1965

Beitrag von Blumenschein » 2008-06-09 12:10:34

Hallo zusammen,
wie sicherlich allen bekannt, wird ab dem 1. Juli 2008 der Energieausweis für Wohngebäude Baujahr vor 1965 bei Vermietung etc. Pflicht. Bis zum 30.09.2008 hat der Eigentümer die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- Bedarfsausweis.
Wie sieht es aus mit Wohnimmobilien, die nach 1965 errichtet wurden? (Beispiel Baujahr 1975, 2 Wohnungseinheiten) Hier wird der Ausweis ab dem 1.01.2009 Pflicht. Haben Eigentümer dann ebenfalls eine Wahlfreiheit? Sollte dies nicht der Fall sein und es besteht kein Interesse an einen Bedarfsausweis, sollten diese dann nicht geschickter Weise dann ebenfalls schon bis zum 30.09.2008 einen Verbrauchsausweis beantragen.
Vielen Dank für die Info,
Gruß
--
Blumenschein

Thomas Kuntke
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Re: Wahlfreiheit bei Energieausweisen für Baujahr nach 1965

Beitrag von Thomas Kuntke » 2008-06-15 10:15:25

Hallo Forum,
die dena und auch die Zeitschrift "Gebäudeenergieberater" hat zu den Fristen usw. gute Übersichten / Diagramme erstellt. Damit kann man einfach und schnell überprüfen, ob und wann eine Gebäude einen Energieausweis benötigt und auch, welcher notwendig ist.

- http://www.zukunft-haus.info/fileadmin/ ... _pfade.jpg - Grafik der dena
- http://www.bsm-kuntke.de/energie/ausweispflicht.pdf - Energieausweispflicht - Grafik GEB-INFO.DE
- http://www.bsm-kuntke.de/energie/ausweisfrist.pdf - Energieausweisfristen - Grafik GEB-INFO.DE

Zu dem Beispiel (Gebäude Baujahr 1975, 2 Wohnungseinheiten).
Für dieses Gebäude besteht die eingeschränkte Wahlfreiheit bis 30.09.2009 - also: es ist sowohl der verbrauchsbasierte wie auch der bedarfsbasierte Energieausweis bis dahin möglich - ab 01.10.2008 nur noch der bedarfsbasierte Ausweis. D. h., wer noch bis zum 30.09.2008 den billigen Ausweis ordert, hat insoweit Vorteile. Er muss zwar erst zum 01.01.2009 den Ausweis dem potentiellen Mieter vorlegen können, dies heißt aber nicht, dass er erst zu diesen Termin einen Ausweis ausstellen lassen darf.

MfG
Thomas Kuntke
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