Hallo - wäre über die Beantwortung folgender Frage sehr dankbar:
Das Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses soll neu ausgebaut und vermietet werden. Die neu hinzukommende Nutzfläche beträgt 80 qm. Es ist doch die qm-Nutzfl. maßgeblich und nicht das Volumen?
Welche Anforderungen müssen nach der EnEV 2007 erfüllt werden?
1. Erfüllung der U-Werte nach Tabelle 1/Anlage 3? Meiner Ansicht nach: nein, da Erweiterung größer als 50 qm.
2. Anforderung des neuen Gebäudeteils wie Neubau?
3. Gilt hier § 3, Absatz 3? Der spezifische…Transmissionswärmeverlust darf 76 % des jeweiligen Höchstwertes nach Anlage 1/Tabelle 1 nicht überschreiten. Aber warum? Ich verstehe Satz 1 dieses § nicht (…gilt nicht für Wohngebäude, die überwiegend …DIN V 4701-10…keine Berechnungsregeln angegeben sind).
Wie wäre in diesem Fall rechnerisch vorzugehen? Ht’-Wert nur für das Dachgeschoss alleine berechnen, also wie eigenen Gebäudeteil betrachten (mit Volumen, Nutzfläche, A/Ve Verhältnis nur für die zu erweiternde Fläche), dieser darf dann nur 76% des zulässigen Wertes liegen?
Vielen Dank im Voraus!
Sina
Anforderungen nach EnEV 2007 für Dachgeschossausbau (80 qm)
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Anforderungen nach EnEV 2007 für Dachgeschossausbau (80 qm)
Moin Sina!
Hast Du inzwischen herausbekommen, was das für Heizsysteme sind, für die es keine Berechnungsregeln gibt?
Sag´s mir bitte weiter.
Danke Hannes
Hast Du inzwischen herausbekommen, was das für Heizsysteme sind, für die es keine Berechnungsregeln gibt?
Sag´s mir bitte weiter.
Danke Hannes