Hallo,
die EnEV sagt ja folgendes aus: "§ 22 Gemischt genutzte Gebäude
(1) Teile eines Wohngebäudes, die sich hinsichtlich der Art ihrer Nutzung und der gebäudetechnischen
Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und die einen nicht
unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen, sind getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln."
Wenn nun nicht alle diese 3 Bedingungen erfüllt werden, kann ich doch einen Ausweis für das gesamte Gebäude ausstellen, oder sehe ich das falsch??
Konkret geht es darum, dass Wohn- und Nichtwohnbereich von einer gemeinsamen Zentralheizung versorgt werden und sich somit in der "gebäudetechnischen Ausstattung" nicht wesentlich unterscheiden.
Da der Wohnanteil leicht überwiegt (ca. 60% Wohnen und 40 % Gewerbe) kann ich wohl einen Ausweis für Wohngebäude ausstellen?
Sieht das jemand anders?
mal wieder: gemischte Nutzung: 1 oder 2 Ausweise?
Moderatoren: Administrator, S.Energie
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Re: mal wieder: gemischte Nutzung: 1 oder 2 Ausweise?
Die Interpretation, dass alle drei Kriterien erfüllt sein müssen, bevor man mehrere Ausweise ausstellen muss, sehe ich unabhängig von Deinem Fall auch so, weil §§ 22 Absatz 1 bzw, deren Nebensätze alle mit einem "UND" verbunden sind.
Ob dass (getrennte Ausstellung) für Deinen Fall zutrifft kann ich aufgrund fehlender Daten nicht entscheiden.
Um was für eine Art Gewerbe handelt es sich denn in Deinem Gebäude?
Waschsalon, Gemüseladen, Anwaltskanzlei, Künstlergalerie ?
Hat der Gewerbeteil auch eine Trinkwarmwasserbereitung?
Wird der Gewerbeteil gekühlt oder speziell beleuchtet?
Viele Grüße
Ob dass (getrennte Ausstellung) für Deinen Fall zutrifft kann ich aufgrund fehlender Daten nicht entscheiden.
Um was für eine Art Gewerbe handelt es sich denn in Deinem Gebäude?
Waschsalon, Gemüseladen, Anwaltskanzlei, Künstlergalerie ?
Hat der Gewerbeteil auch eine Trinkwarmwasserbereitung?
Wird der Gewerbeteil gekühlt oder speziell beleuchtet?
Viele Grüße
Re: mal wieder: gemischte Nutzung: 1 oder 2 Ausweise?
Hallo,
danke erstmal für die prompte Antwort.
Es handelt sich um einen Verkaufsladen ("Boutique") ohne Klimanlage, Warmwasserbereitung erfolgt über die gemeinsame zentrale Heizungsanlage.
Die Beleuchtung ist insoweit speziell, als das sie den Bedürfnissen entsprechend hell ist, also viele Leuchtstoffröhren / Halogenstrahler.
Der Laden hat eine "richtige" Tür. Sie steht also nicht ständig offen und die Räume sind relativ normal temperiert. Also schon geringfügig kühler als in einer Wohnung. Man könnte evtl. EnEV-mäßig "über 12°C und unter 19°C" ansetzten, also niedrig beheizt.
Auf jeden Fall sind aber nur 2 der Anfangs zitierten Kriterien erfüllt (Art der Nutzung und Anteil an Gesamtfläche). Die Gebäudetechnik sehe ich nicht als verschieden an, da - wie erwähnt - das gesamte Haus über eine gemeinsame Anlage mit Wärme und Warmwasser versorgt wird und die Gewerbeeinheit über keine zusätzlichen Anlagen verfügt, auch wenn die fest installierte Beleuchtung sicher deutlich größeren Umfang hat als bei Wohnungen.
Gruß, Ataman
danke erstmal für die prompte Antwort.
Es handelt sich um einen Verkaufsladen ("Boutique") ohne Klimanlage, Warmwasserbereitung erfolgt über die gemeinsame zentrale Heizungsanlage.
Die Beleuchtung ist insoweit speziell, als das sie den Bedürfnissen entsprechend hell ist, also viele Leuchtstoffröhren / Halogenstrahler.
Der Laden hat eine "richtige" Tür. Sie steht also nicht ständig offen und die Räume sind relativ normal temperiert. Also schon geringfügig kühler als in einer Wohnung. Man könnte evtl. EnEV-mäßig "über 12°C und unter 19°C" ansetzten, also niedrig beheizt.
Auf jeden Fall sind aber nur 2 der Anfangs zitierten Kriterien erfüllt (Art der Nutzung und Anteil an Gesamtfläche). Die Gebäudetechnik sehe ich nicht als verschieden an, da - wie erwähnt - das gesamte Haus über eine gemeinsame Anlage mit Wärme und Warmwasser versorgt wird und die Gewerbeeinheit über keine zusätzlichen Anlagen verfügt, auch wenn die fest installierte Beleuchtung sicher deutlich größeren Umfang hat als bei Wohnungen.
Gruß, Ataman
Re: mal wieder: gemischte Nutzung: 1 oder 2 Ausweise?
Hallo,
es ist doch immer wieder spannend!
Ich habe in diesem Zusammenhang die Auslegung des -dibt- herangezogen und da steht folgendes:
"Gemischt genutzte Wohngebäude sind grundsätzlich als Wohngebäude zu behandeln; zum Begriff des Wohngebäudes vgl. die Begriffsbestimmung in § 2 Nr. 1 EnEV 2007".....und später:
"Darüber hinaus muss sich die Nichtwohnnutzung auch hinsichtlich der gebäudetechni-schen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden (z. B. Belüftung, Klimatisierung). Keine Bedeutung kommt insoweit z. B. baulichen Gegebenheiten wie dem Fensterflächenanteil zu."
Ich würde sagen sagen, dass Deine Interpretation der UND-Verknüpfung somit grundsätzlich stimmt (hab ich selbst was gelernt ), und Du das Haus als 1 Wohngebäude rechnen könntest.
Hier geht es ja um Grundsätzliches, aber ich denke bei Deinem Projekt könnte eine Trennung trotzdem sinnvoll sein, z.B. bei Teilsanierungen. Darüber hinaus verschlechtern in der Regel die Läden die Bilanz der Wohngeschosse. Bei der Boutique kannst Du die höheren interne Wärmequellen ansetzen. Mit den 12-19° wäre ich allerdings als Definition vorsichtig, schließlich wird der Laden ja beheizt. Und wenn die Tür nicht zu wäre, müsstest du ja mit 1,0 statt 0,7 rechnen....
uli4004
es ist doch immer wieder spannend!
Ich habe in diesem Zusammenhang die Auslegung des -dibt- herangezogen und da steht folgendes:
"Gemischt genutzte Wohngebäude sind grundsätzlich als Wohngebäude zu behandeln; zum Begriff des Wohngebäudes vgl. die Begriffsbestimmung in § 2 Nr. 1 EnEV 2007".....und später:
"Darüber hinaus muss sich die Nichtwohnnutzung auch hinsichtlich der gebäudetechni-schen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden (z. B. Belüftung, Klimatisierung). Keine Bedeutung kommt insoweit z. B. baulichen Gegebenheiten wie dem Fensterflächenanteil zu."
Ich würde sagen sagen, dass Deine Interpretation der UND-Verknüpfung somit grundsätzlich stimmt (hab ich selbst was gelernt ), und Du das Haus als 1 Wohngebäude rechnen könntest.
Hier geht es ja um Grundsätzliches, aber ich denke bei Deinem Projekt könnte eine Trennung trotzdem sinnvoll sein, z.B. bei Teilsanierungen. Darüber hinaus verschlechtern in der Regel die Läden die Bilanz der Wohngeschosse. Bei der Boutique kannst Du die höheren interne Wärmequellen ansetzen. Mit den 12-19° wäre ich allerdings als Definition vorsichtig, schließlich wird der Laden ja beheizt. Und wenn die Tür nicht zu wäre, müsstest du ja mit 1,0 statt 0,7 rechnen....
uli4004
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- Beiträge: 23
- Registriert: 2006-10-23 17:46:54
Re: mal wieder: gemischte Nutzung: 1 oder 2 Ausweise?
Speziell zu Deiner Frage:
Ein Verkaufsladen mit normalen Innentemperaturen, wie in Deinem Fall der Boutique,
gehört dann zu dem gesamten Gebäude.
Ergo 1 Ausweis wäre möglich.
siehe Punkt 4 in ...
http://www.enev-online.info/dibt/0306_i ... aturen.htm
Ein Verkaufsladen mit normalen Innentemperaturen, wie in Deinem Fall der Boutique,
gehört dann zu dem gesamten Gebäude.
Ergo 1 Ausweis wäre möglich.
siehe Punkt 4 in ...
http://www.enev-online.info/dibt/0306_i ... aturen.htm