Hallo Forum,
Zitat aus EnEV §19(3):
"Zur Ermittlung des Energieverbrauchs sind
1. Verbrauchsdaten aus Abrechnungen von Heizkosten nach der Heizkostenverordnung für
das gesamte Gebäude,
2. andere geeignete Verbrauchsdaten, insbesondere Abrechnungen von Energielieferanten
oder sachgerecht durchgeführte Verbrauchsmessungen, oder
3. eine Kombination von Verbrauchsdaten nach den Nummern 1 und 2
zu verwenden;
... Bei der Ermittlung nach Satz 1 sind längere Leerstände rechnerisch angemessen zu berücksichtigen...."
Warum nur in diesem Fall? Wenn ich also vom Versorger die kWh bekomme (also nach Satz 2), und ich weiss, dass die Bude teilweise 2 Winter leer stand, bauche ich das nicht zu berücksichtigen?
Danke für Hinweiese.
Uli4004
Verbrauchsausweis Berücksichtung Leerstand
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