Hallo Kollegen,
dieses Thema ist wahrscheinlich des öfteren besprochen worden aber auf Anhieb finde ich nichts konkretes zu diesem Punkt.
Der Sachverhalt ist dieser, dass ich für mehrere Liegenschaften Energieausweise erstellen soll. Auf dem einen Grundstück steht ein Gebäude (Mehrfamilienhaus als Doppelhaushälfte) 2*8 Wohneinheiten. Jede Doppelhaushälfte hat 2 Eingänge und 2 verschiedene Hausnummern. Die beiden Haushälften werden durch Nahwärme versorgt. Des weiteren sind die Doppelhaushälften völlig identisch nur spiegelverkehrt. Hier soll ein bedarfsorientierter Ausweis erstellt werden.
Der gleiche Sachverhalt ergibt sich bei 2 weiteren Häusern, nur dass hier der verbrauchsorientierter Ausweis erstellt werden soll.
Ich bin davon ausgegangen, dass hier jeweils 2 Ausweis erstellt werden muß (trotz Baugleichheit). Dies bestätigt mir auch die DENA. Allerdings teilt mir die Verwaltung der Häuser mit, dass in der Vergangenheit immer ein Ausweis erstellt wurde (sogar für 4 Häuser).
Jetzt steh ich da und mir fehlen konkrete Argumente.
Liege ich mit meiner Ansicht falsch?
Gibt es Richtlinien die ich dem Auftraggeber vorweisen Kann?
Ich danke für Eure schnelle Hilfe.
Gruß
Alex
Spiegelverkehrte Häuser 1 oder 2 Energieausweise?!!!!!
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Spiegelverkehrte Häuser 1 oder 2 Energieausweise?!!!!!
Hallo,
lesen Sie doch den Beitrag "1 oder 2Ausweise" einige Zeilen weiter unten.
Dort geht klar hervor: 2 Ausweise.
Beim Neubau kann durchaus ein Wärmeschutznachweis ("Energiebedarfsausweis") für das komplette Gebäude geführt werden.
Die Energieausweise (Bedarf oder verbrauch) müssen allerdings für jede Hälfte gesondert ausgestellt werden (unterschiedliche Hausnummern, verschiedene Grundstücke).
Gruß, Ataman
lesen Sie doch den Beitrag "1 oder 2Ausweise" einige Zeilen weiter unten.
Dort geht klar hervor: 2 Ausweise.
Beim Neubau kann durchaus ein Wärmeschutznachweis ("Energiebedarfsausweis") für das komplette Gebäude geführt werden.
Die Energieausweise (Bedarf oder verbrauch) müssen allerdings für jede Hälfte gesondert ausgestellt werden (unterschiedliche Hausnummern, verschiedene Grundstücke).
Gruß, Ataman