Abgehängte Decke


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Fender
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Abgehängte Decke

Beitrag von Fender » 2008-12-13 07:48:05

Hallo an Alle,

Ich bearbeite gerade ein Nichtwohngebäude. Im Ladengeschäft ist komplett eine abgehängte Decke als Kassettendecke. Diese ist 0,5m abgehängt. Bis wohin berechne ich nun das Volumen des Ladengeschäfts? Bis zur Kassettendecke, oder bis zur darüberliegenden Stahlbetondecke? Weiß jemand, was die Regelwerke dazu sagen?

Vielen Dank für alle Infos im voraus.

Matze

gebpb
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Re: Abgehängte Decke

Beitrag von gebpb » 2008-12-13 22:55:53

Hallo Matze,

da die abgehängte Decke keinerlei Dämmwirkung hat und mit Sicherheit nicht Luftdicht ist, würde ich die Betondecke annehmen. Grüße Peter

Kaiser1
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Re: Abgehängte Decke

Beitrag von Kaiser1 » 2008-12-15 13:58:01

Hallo,
ich war gerade auf einer Vortbildung für Nichtwohngebäude, dort wurde uns gesagt, dass man nur bis zur abgehängten Decke rechnen darf!

Gruß Susanne

daxator
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Re: Abgehängte Decke

Beitrag von daxator » 2008-12-15 18:28:08

Hallo,

das sagt die Norm DIN 18599 Teil 1:
3.1.18
Nettoraumvolumen, Luftvolumen V (Nettovolumen, Innenvolumen)

Volumen einer konditionierten Zone bzw. eines gesamten Gebäudes, das dem Luftaustausch unterliegt
Das Nettoraumvolumen bestimmt sich anhand der inneren Abmessungen und schließt so das Volumen der
Gebäudekonstruktion aus.
Es wird aus der entsprechenden Nettogrundfläche durch Multiplikation mit der lichten Raumhöhe ermittelt. Die
lichte Geschosshöhe ist die Höhendifferenz zwischen der Oberkante des Fußbodens bis zur Unterkante der
Geschossdecke bzw. einer abgehängten Decke. Vereinfacht, d. h. wenn z. B. kein inneres Aufmaß gemacht
wird, wird es aus dem Bruttovolumen (externes Volumen) mit V = 0,8 · Ve bestimmt.

Nun ist Ingenieurverstand gefragt...

Gruss Dax

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