hi an alle,
leidiges thema ich weiss aber wieviel Bedarfsorientierte ausweise brauche ich für ein wohngebaüde baujahr 56 mit links eine wohneinheit, mitte 5 wohneinheiten und rechts eine wohneinheit? hausnummer von links nach rechts 44 44a 44 b---links und rechts eigentümer efh in de rmitte 5 vermietet.
links ne therme, rechts ne therme und in der mitte gasetagenheizungen
also meiner meinung ist: drei ausweise!!! ist eigentlich klar aber laut enev kann man dies auch als reihenhauszeile sehen sofern es gleichzeitig erstellt wurde und das ist der fall.
was meint ihr? schriebt einfach was ihr denkt--würde mich sehr freuen!
wieviel energieausweise laut enev?
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Re: wieviel energieausweise laut enev?
Hallo Martin,
die EneV ist mal wieder mehrdeutig, so daß die Auslegung des DIfBT herangezogen werden muß:
Berechnet werden darf es wie ein Gebäude, das stimmt so,
aber trotzdem ist für jedes Gebäude ein eigener Ausweis erforderlich.
Dh. alle Gebäude erhalten den gleichen Ausweis!
Quelle:
Frage:
Anhang 1 Nr. 2.7 Satz 3 EnEV eröffnet für gleichzeitig erstellte, aneinander gereihte Gebäude die Möglichkeit eines gemeinsamen Nachweises. Gilt dabei hinsichtlich der Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs (§ 3 Abs. 1) als Anforderung die Summe der Einzelanforderungen für die gemeinsam berechneten Einzelgebäude?
Antwort:
1. Anhang 1 Nr. 2.7 Satz 3 EnEV lässt es für gleichzeitig erstellte, aneinander gereihte Gebäude zu, diese beim Nachweis wie ein zusammenhängendes Gebäude zu behandeln. Satz 4 stellt zusätzlich klar, dass die Pflicht zur Ausstellung eines Energiebedarfsausweises für die Einzelgebäude davon unberührt bleibt.
2. Die Anforderungen an den Jahres-Primärbedarf in Anhang 1 Tabelle 1 Spalte 2 EnEV sind jedoch für große Gebäude strenger als für kleine Gebäude. Die Verordnung trägt damit dem Umstand Rechnung, dass nach DIN V 4701-10:2001-02 die Effizienz der Warmwasserbereitung mit der Gebäudegröße ansteigt. Bei üblichen Reihenhauszeilen ist jedoch im Allgemeinen nicht von einer gemeinsamen Warmwasserbereitung auszugehen, so dass für die zu einem Gebäude zusammengefasste Reihenhauszeile die Verluste der Warmwasserbereitung deutlich höher ausfallen als bei der Bemessung der Anforderungen in der EnEV zugrunde gelegt ist.
3. Gleichwohl sind die Anforderungen der Verordnung hier eindeutig an die Nutzfläche des Gesamtgebäudes geknüpft. Wird also ein zusammengefasster Nachweis für eine Reihenhauszeile geführt, so ist für die Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs die Anforderung maßgeblich, die sich aus der zusammengefassten Nutzfläche des Gesamtobjekts berechnet. Der Bauherr wird sich hier im Allgemeinen auch nicht auf die Härtefallregelung des § 17 EnEV berufen können, da es ihm ja unbenommen bleibt, den Nachweis in klassischer Weise für jedes Gebäude einzeln zu führen und damit den Vorteil weniger strenger Anforderungen zu erlangen.
Quelle:
Achelis, J., Auslegungsfragen zur Energieeinsparung (Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz) - Teil 1, in: DIBt Mitteilungen 4/2002, S. 123 ff.; Teil 2, in: DIBt Mitteilungen 5/2002, S. 140 ff. ; Teil 3, in:DIBt Mitteilungen 2/2003, S. 40 ff. ; Teil 4, in: DIBt Mitteilungen 6/2003, S. 159 ff.
ders., Auslegungsfragen zur Energieeinsparung (Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz) - Teile 1- 4, in: www.dibt.de.
Gruss dax
die EneV ist mal wieder mehrdeutig, so daß die Auslegung des DIfBT herangezogen werden muß:
Berechnet werden darf es wie ein Gebäude, das stimmt so,
aber trotzdem ist für jedes Gebäude ein eigener Ausweis erforderlich.
Dh. alle Gebäude erhalten den gleichen Ausweis!
Quelle:
Frage:
Anhang 1 Nr. 2.7 Satz 3 EnEV eröffnet für gleichzeitig erstellte, aneinander gereihte Gebäude die Möglichkeit eines gemeinsamen Nachweises. Gilt dabei hinsichtlich der Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs (§ 3 Abs. 1) als Anforderung die Summe der Einzelanforderungen für die gemeinsam berechneten Einzelgebäude?
Antwort:
1. Anhang 1 Nr. 2.7 Satz 3 EnEV lässt es für gleichzeitig erstellte, aneinander gereihte Gebäude zu, diese beim Nachweis wie ein zusammenhängendes Gebäude zu behandeln. Satz 4 stellt zusätzlich klar, dass die Pflicht zur Ausstellung eines Energiebedarfsausweises für die Einzelgebäude davon unberührt bleibt.
2. Die Anforderungen an den Jahres-Primärbedarf in Anhang 1 Tabelle 1 Spalte 2 EnEV sind jedoch für große Gebäude strenger als für kleine Gebäude. Die Verordnung trägt damit dem Umstand Rechnung, dass nach DIN V 4701-10:2001-02 die Effizienz der Warmwasserbereitung mit der Gebäudegröße ansteigt. Bei üblichen Reihenhauszeilen ist jedoch im Allgemeinen nicht von einer gemeinsamen Warmwasserbereitung auszugehen, so dass für die zu einem Gebäude zusammengefasste Reihenhauszeile die Verluste der Warmwasserbereitung deutlich höher ausfallen als bei der Bemessung der Anforderungen in der EnEV zugrunde gelegt ist.
3. Gleichwohl sind die Anforderungen der Verordnung hier eindeutig an die Nutzfläche des Gesamtgebäudes geknüpft. Wird also ein zusammengefasster Nachweis für eine Reihenhauszeile geführt, so ist für die Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs die Anforderung maßgeblich, die sich aus der zusammengefassten Nutzfläche des Gesamtobjekts berechnet. Der Bauherr wird sich hier im Allgemeinen auch nicht auf die Härtefallregelung des § 17 EnEV berufen können, da es ihm ja unbenommen bleibt, den Nachweis in klassischer Weise für jedes Gebäude einzeln zu führen und damit den Vorteil weniger strenger Anforderungen zu erlangen.
Quelle:
Achelis, J., Auslegungsfragen zur Energieeinsparung (Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz) - Teil 1, in: DIBt Mitteilungen 4/2002, S. 123 ff.; Teil 2, in: DIBt Mitteilungen 5/2002, S. 140 ff. ; Teil 3, in:DIBt Mitteilungen 2/2003, S. 40 ff. ; Teil 4, in: DIBt Mitteilungen 6/2003, S. 159 ff.
ders., Auslegungsfragen zur Energieeinsparung (Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz) - Teile 1- 4, in: www.dibt.de.
Gruss dax
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- Registriert: 2008-02-19 16:05:18
Re: wieviel energieausweise laut enev?
Danke Dax
genau das meine ich auch aber:
was meinst du mit drei ausweise? soll ich das gesamte berechnen und jeweils dreimal ausdrucken (nur andere hausnummer oder wie)
ich muss doch dann den WW verbrauch zuordnen oder wie?
einerseits darf ich es als reihenhauszeile betrachten-sollten wohlgemerkt es sollten dann aber drei ausweise ausgestellt werden...
sehr schwammig oder dax? also wie sollte man da genau vorgehen?
Habe vor das haus komplett zu berechnen als wenn es eines wäre mit eben halt verschieden WW Bereiche..
genau das meine ich auch aber:
was meinst du mit drei ausweise? soll ich das gesamte berechnen und jeweils dreimal ausdrucken (nur andere hausnummer oder wie)
ich muss doch dann den WW verbrauch zuordnen oder wie?
einerseits darf ich es als reihenhauszeile betrachten-sollten wohlgemerkt es sollten dann aber drei ausweise ausgestellt werden...
sehr schwammig oder dax? also wie sollte man da genau vorgehen?
Habe vor das haus komplett zu berechnen als wenn es eines wäre mit eben halt verschieden WW Bereiche..
Re: wieviel energieausweise laut enev?
Nein. dreimal der gleiche Ausweis!!
Mit den unterschiedlichen Adressen, klaro.
Alles, auch WW wird nur für das Gesamtgebäude berechnet. Dadurch wird der
Bedarfswert Primärenergie strenger (niedriger) als bei der Berechnung der Einzelgebäude.
Das muß dann aber in Kauf genommen werden.
Die Forderung ist eindeutig, jedes Haus einen eigenen, in dem Fall den gleichen Ausweis.
Gruss dax
Mit den unterschiedlichen Adressen, klaro.
Alles, auch WW wird nur für das Gesamtgebäude berechnet. Dadurch wird der
Bedarfswert Primärenergie strenger (niedriger) als bei der Berechnung der Einzelgebäude.
Das muß dann aber in Kauf genommen werden.
Die Forderung ist eindeutig, jedes Haus einen eigenen, in dem Fall den gleichen Ausweis.
Gruss dax