Offener Kamin
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Offener Kamin
Hallo,
darf ein offener Kamin bei der ENEV Berechnung berücksichtigt werden, bzw. ein Kaminofen. Wie ist der Prozentsatz zu ermitteln?
darf ein offener Kamin bei der ENEV Berechnung berücksichtigt werden, bzw. ein Kaminofen. Wie ist der Prozentsatz zu ermitteln?
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Ein offen zu betreibender Kamin darf auf Grund immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen nicht für die Beheizung von Räumen verwendet und auch nur gelegentlich (bei "besonderer" Gelegenheit) betrieben werden.
Siehe hierzu "Kleinfeuerungsanlagenverordnung" (1.BImSchV) § 4 (3).
Nach EnEV dürfte daher ein offen zu betreibender Kamin nicht berücksichtigt werden.
Bei Kaminöfen stellt sich aus meiner Sicht die Frage, in wie weit dieser tatsächlich Heizungsunterstützend tätig ist. Allerdings muss ich da auch erstmal genau nachlesen, was da die EnEV nun genau vorschreibt / beschreibt ... bin allerdings der Meinung, dass auch ein Kaminofen "außen vor" bleibt - oder?
Siehe hierzu "Kleinfeuerungsanlagenverordnung" (1.BImSchV) § 4 (3).
Nach EnEV dürfte daher ein offen zu betreibender Kamin nicht berücksichtigt werden.
Bei Kaminöfen stellt sich aus meiner Sicht die Frage, in wie weit dieser tatsächlich Heizungsunterstützend tätig ist. Allerdings muss ich da auch erstmal genau nachlesen, was da die EnEV nun genau vorschreibt / beschreibt ... bin allerdings der Meinung, dass auch ein Kaminofen "außen vor" bleibt - oder?
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Hallo Kollegen.
habe mich nun etwas 'belesen' - hier meine Meinung zum Problem:
Eine Einzelraumheizung ( Raumheizer, Kamin- oder Kachelofen und dergleichen – jedoch nicht „Offene Kamine“! Vgl. immissionsschutzrechtliche Regelung, bzw. siehe unten „dekorative Feuerstätte“. ) sind nach der jetzigen Fassung der DIN V 4701-10 ( 2003-08 ) vollständig berechenbar.
Auch dann, wenn bereits ein anderes Heizsystem ( z. B. Zentralheizung ) vorhanden ist UND als Hauptheizung ausgelegt ist. Allerdings kann man in dem Fall - also wenn z. B. die Zentralheizung alleinig den Wärmebedarf decken kann - die Berechnung auch ohne den Ofen durchführen. Begründet kann dies werden mit dem Argument, dass ja der Ofen nicht zur planmäßigen Beheizung, sondern lediglich als dekorative Feuerstätte dient.
Die Norm lässt für derartige Fälle - also wenn man einen Ofen mit in die Bewertung einbeziehen will/soll/muss - entsprechende Berechnungsmöglichkeiten zu. Stichwort : „Deckungsanteil“.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kuntke
Bezirksschornsteinfegermeister (BSM)
& gpr. Gebäudeenergieberater (HWK)
Meißen/Sa.
Fon 03521. 73 52 95 Fax 73 52 82
habe mich nun etwas 'belesen' - hier meine Meinung zum Problem:
Eine Einzelraumheizung ( Raumheizer, Kamin- oder Kachelofen und dergleichen – jedoch nicht „Offene Kamine“! Vgl. immissionsschutzrechtliche Regelung, bzw. siehe unten „dekorative Feuerstätte“. ) sind nach der jetzigen Fassung der DIN V 4701-10 ( 2003-08 ) vollständig berechenbar.
Auch dann, wenn bereits ein anderes Heizsystem ( z. B. Zentralheizung ) vorhanden ist UND als Hauptheizung ausgelegt ist. Allerdings kann man in dem Fall - also wenn z. B. die Zentralheizung alleinig den Wärmebedarf decken kann - die Berechnung auch ohne den Ofen durchführen. Begründet kann dies werden mit dem Argument, dass ja der Ofen nicht zur planmäßigen Beheizung, sondern lediglich als dekorative Feuerstätte dient.
Die Norm lässt für derartige Fälle - also wenn man einen Ofen mit in die Bewertung einbeziehen will/soll/muss - entsprechende Berechnungsmöglichkeiten zu. Stichwort : „Deckungsanteil“.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kuntke
Bezirksschornsteinfegermeister (BSM)
& gpr. Gebäudeenergieberater (HWK)
Meißen/Sa.
Fon 03521. 73 52 95 Fax 73 52 82
Zuletzt geändert von Thomas Kuntke am 2005-05-23 16:48:52, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Offener Kamin
Hallo,
es kann durchaus von Vorteil sein, einen holzbefeuerten Kaminofen in die Berechnung einzubeziehen, um den Primärenergiebedarf zu "tunen" (z.B. um energetisches Neubau-Niveau zu erreichen). Die EnEV läßt dieses ja zu.
Wie mir Forumsmitglied Thomas Kuntke netterweise erklärte, gibt es hierzu keine Berechnungsvorschrift. Also reele Verbrauchsdaten übernehmen oder im Neubau solche ansetzen. Als Anhaltspunkt kann dabei die Praktibilität dienen (Menge an Holz die pro Ladung reingeht (z.B. 2 kg) x wie oft wird durchschnittlich nachgeladen x Anzahl der Heiztage), höchstens aber der Wert, den der Kaminofen kW-mäßig hergibt. Der Deckungsanteil muß also einigermaßen realistisch geschätzt werden.
Gruß, Ataman
es kann durchaus von Vorteil sein, einen holzbefeuerten Kaminofen in die Berechnung einzubeziehen, um den Primärenergiebedarf zu "tunen" (z.B. um energetisches Neubau-Niveau zu erreichen). Die EnEV läßt dieses ja zu.
Wie mir Forumsmitglied Thomas Kuntke netterweise erklärte, gibt es hierzu keine Berechnungsvorschrift. Also reele Verbrauchsdaten übernehmen oder im Neubau solche ansetzen. Als Anhaltspunkt kann dabei die Praktibilität dienen (Menge an Holz die pro Ladung reingeht (z.B. 2 kg) x wie oft wird durchschnittlich nachgeladen x Anzahl der Heiztage), höchstens aber der Wert, den der Kaminofen kW-mäßig hergibt. Der Deckungsanteil muß also einigermaßen realistisch geschätzt werden.
Gruß, Ataman
Re: Offener Kamin
Vorsicht, mit dem "Tunen" des Primärenergiebedarfes.
Die kfw lehnt die Nachweise mit handbeschickten Einzelöfen Holz
ab, die den Primärenergiebedarf auf unter 60/40 kWh/m2a drücken.
Stichwort kfw 40 oder kfw60 Haus.
Gruss Dax
Die kfw lehnt die Nachweise mit handbeschickten Einzelöfen Holz
ab, die den Primärenergiebedarf auf unter 60/40 kWh/m2a drücken.
Stichwort kfw 40 oder kfw60 Haus.
Gruss Dax