Hallo Kollegen,
momentan habe ich folgende Frage an Euch.
Zunächst zur Situation:
- Energieausweis für eine Sporthalle als Bestand
- Energetische Maßnahmen erarbeiten für den Neubaustandard gemäß EnEV09
Frage:
- Da nach EnEV09 der Ht-Wert für Nichtwohngebäude entfällt, dafür wurden mittlere U-Werte für verschiedene Bereiche wie Opake
Außenbauteile, transparente Außenbauteile, Glasdächer... eingeführt. Müssen dann alle mittlere U-Werte für alle Bereiche die
Anforderungen von EnEV09 erfüllen ? Eine gegenseitige Verrechnungen untereinander scheinen hier nicht möglich zu sein, oder habt Ihr da
andere Ideen ? Hintergrund: Der Bauherr und Architekt wollen nicht unbedingt Bestand-Fenster mit U-Werten von 2,7 austauschen !
Bitte um Eure Unterstützung.
Danke !
Gruß
mkl
Mittlere U-Werte statt Ht-Wert
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Mittlere U-Werte statt Ht-Wert
Hallo mkl,
wenn ich dich richtig verstehe, wird im Zuge des Genehmigungsverfahrens ein EnEV-Nachweis verlangt.
Im Fall der Sanierung bewegst du dich im §9 der EnEV. Damit stehen die 2 mögliche Nachweisformen offen.
Ich persönlich würde für das Bauamt einen Bauteilnachweis führen (gemäß Anlage 3, Tabelle 1).
Damit wäre der öffentlich-rechtliche Nachweis erbracht und die sanierten Bauteile hätten Neubauniveau.
Den Energieausweis würde ich 'freiwillig' erstellen. In diesem Fall ist kein Referenzwert einzuhalten.
Eine andere Möglichkeit wäre, den EnEV-Nachweis für den Bauantrag für das sanierte Gebäude zu führen.
Dann kann der Referenzwert gemäß §9, Absatz 1 für Qp und U_mittel um 40% überschritten werden.
Daraus ließe sich dann auch der Energieausweis ableiten. (Absatz 1 ist aber nur dann anwendbar, wenn
die Sporthalle nicht erweitert wird. Sprich Hüllfläche und beheiztes Volumen bleiben gleich.)
Gruß
Frank Ditz
wenn ich dich richtig verstehe, wird im Zuge des Genehmigungsverfahrens ein EnEV-Nachweis verlangt.
Im Fall der Sanierung bewegst du dich im §9 der EnEV. Damit stehen die 2 mögliche Nachweisformen offen.
Ich persönlich würde für das Bauamt einen Bauteilnachweis führen (gemäß Anlage 3, Tabelle 1).
Damit wäre der öffentlich-rechtliche Nachweis erbracht und die sanierten Bauteile hätten Neubauniveau.
Den Energieausweis würde ich 'freiwillig' erstellen. In diesem Fall ist kein Referenzwert einzuhalten.
Eine andere Möglichkeit wäre, den EnEV-Nachweis für den Bauantrag für das sanierte Gebäude zu führen.
Dann kann der Referenzwert gemäß §9, Absatz 1 für Qp und U_mittel um 40% überschritten werden.
Daraus ließe sich dann auch der Energieausweis ableiten. (Absatz 1 ist aber nur dann anwendbar, wenn
die Sporthalle nicht erweitert wird. Sprich Hüllfläche und beheiztes Volumen bleiben gleich.)
Gruß
Frank Ditz
Re: Mittlere U-Werte statt Ht-Wert
Hallo Frank,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Bisher hat der Bauherr nur vor, die Dachdämmung (mit den Oberlichtern) zu erneuren. Anlagentechnik bleibt bis auf die Beleuchtung und bessere Dämmung
für Rohrleitungen wie im Bestand. Damit will er aber EnEV-Neubaustandard erreichen. Mit dem Bauteilverfahren ist es in diesem Fall schwierig, da der Fußboden so bleiben soll wie es ist.
Ich denke aber, der Weg ist jetzt für mich klar. Danke!
Gruß
mkl
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Bisher hat der Bauherr nur vor, die Dachdämmung (mit den Oberlichtern) zu erneuren. Anlagentechnik bleibt bis auf die Beleuchtung und bessere Dämmung
für Rohrleitungen wie im Bestand. Damit will er aber EnEV-Neubaustandard erreichen. Mit dem Bauteilverfahren ist es in diesem Fall schwierig, da der Fußboden so bleiben soll wie es ist.
Ich denke aber, der Weg ist jetzt für mich klar. Danke!
Gruß
mkl
Re: Mittlere U-Werte statt Ht-Wert
Hallo,
Verrechnung ist möglich, aber nur innerhalb der Bauteilgruppe.
Also Fenster und Mauerwerk sind nicht verrechenbar, aber verschiedene Außenwände werden zum mittleren U-Wert verrechnet.
Klaro?
Gruß Dax
Verrechnung ist möglich, aber nur innerhalb der Bauteilgruppe.
Also Fenster und Mauerwerk sind nicht verrechenbar, aber verschiedene Außenwände werden zum mittleren U-Wert verrechnet.
Klaro?
Gruß Dax