lt. ENEV muss bei hohen Räumen eine andere Berechnung zugrunde gelegt werden, s. ENEV Anlage 1 Abs. 1.3.3.. Wie hoch muss der Anteil der hohen Räume sein.
Ich habe nun ein Objekt in dem ca. 3/4 der Räume 3,45 m hoch sind und der andere Bereich liegt ca. 2,45 m.
Es ist ein altes ABuernhaus mit hohen Räumen und der niedriege Teil ist die Upkammer.
Der Spitzboden ist ca. 50 % ausgebaut mit 2,30m.
Wer kann mich damit weiterhelfen?
hohe Räume ENEV Anlage 1 Abs. 1.3.3.
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