momentan befasse ich mich mit der EnEV für Sonderbauten.
Unsere Aufgabe besteht darin ein Laborgebäude mit viel und notwendiger Lüftung (aus Technl.- und Sicherheitsgründen keine WRG) im Falle einer Sanierung auf die EnEV zu untersuchen.
Teilweise werden Bereiche aus Sicherheitsgründen mit 15 –20-fachem Luftwechsel belüftet.
Unserer Meinung nach dürften solche technologischen, energievernichtenden Maßnahmen nicht in die EnEV einfließen.
In der DIN 4701 T-10 habe ich nur Angaben zu einem einfachen Luftwechsel gefunden.
Haben wir den entscheitenden Hinweis in der EnEV oder DIN übersehen?

S. Kasper